Betreff
Bebauungsplan "Sassenberger Straße" -Vereinfachte Änderung für die Mitberstraße-
Vorlage
60/117/2011
Aktenzeichen
60 622-21/48
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ‚Sassenberger Straße’ wird gem. § 13 BauGB hinsichtlich der Streichung der Festsetzung ‚landwirtschaftliche Wegefläche’ (L) für das im Bebauungsplanbereich dargestellte Teilstück der Mitberstraße geändert. Die Änderung ist in der Anlage         dargestellt.

 

Das Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, wird beauftragt, einen entsprechenden Planentwurf zu fertigen. Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 13 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet, da es sich bei der Korrektur im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche der Mitberstraße nicht um einen städtebauliche erheblichen Eingriff in den Bebauungsplan handelt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“


Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Sassenberger Straße“ (Rechtskraft: 25.03.2003) ist das im Bebauungsplanbereich enthaltene Teilstück der Mitberstraße als „landwirtschaftliche Wegefläche“ (L) gekennzeichnet.

 

Da diese Festsetzung aufgrund der angrenzenden Nutzung des Kindergartens sowie der südwestlich abknickenden Erschließungsanlage zu den Grundstücken westlich des Raiffeisenmarktes nicht mehr zeitgemäß ist, sollte in diesem Bereich eine Änderung zu einer allgemeinen öffentlichen Verkehrsfläche erfolgen. Diesbezüglich kann die Festsetzung „L“ gestrichen werden. Dieses kann im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB erfolgen.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.