Vorschlag der Verwaltung:
„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ‚Sassenberger
Straße’ wird gem. § 13 BauGB hinsichtlich der Streichung der Festsetzung
‚landwirtschaftliche Wegefläche’ (L) für das im Bebauungsplanbereich
dargestellte Teilstück der Mitberstraße geändert. Die Änderung ist in der
Anlage dargestellt.
Das Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, wird
beauftragt, einen entsprechenden Planentwurf zu fertigen. Auf die vorgezogene
Bürgerbeteiligung gem. § 13 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet, da es sich
bei der Korrektur im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche der Mitberstraße
nicht um einen städtebauliche erheblichen Eingriff in den Bebauungsplan
handelt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und
§ 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Sassenberger
Straße“ (Rechtskraft: 25.03.2003) ist das im Bebauungsplanbereich enthaltene
Teilstück der Mitberstraße als „landwirtschaftliche Wegefläche“ (L)
gekennzeichnet.
Da diese Festsetzung aufgrund der angrenzenden Nutzung
des Kindergartens sowie der südwestlich abknickenden Erschließungsanlage zu den
Grundstücken westlich des Raiffeisenmarktes nicht mehr zeitgemäß ist, sollte in
diesem Bereich eine Änderung zu einer allgemeinen öffentlichen Verkehrsfläche
erfolgen. Diesbezüglich kann die Festsetzung „L“ gestrichen werden. Dieses kann
im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB erfolgen.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.