Betreff
Bebauungsplan "Elisabethstraße" - Teil I - 2. Erweiterung -Antrag auf Herausnahme einer Teilfläche aus dem Landschaftsschutzgebiet "Brook"- -Antrag auf Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes-
Vorlage
60/115/2011
Aktenzeichen
60 622-21/7
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag des Büros für Architektur und Stadtplanung Klaus Beck, Bielefeld, vom 13.04.2011 auf Herausnahme der Flächen Schücking in Erweiterung des Bebauungsplanes „Elisabethstraße“ – Teil I – auf der Grundlage der bislang vorgestellten Planung zur Entwicklung von Wohnbauflächen parallel der Straße ‚Langefort’ mit Anbindung an die Straße Langefort befürwortend der Bezirksregierung Münster zuzuleiten.

 

Zur Aufstellung eines Bebauungsplanes ‚Elisabethstraße’ – Teil I – 2. Erweiterung – erfolgt ein Beschluss, wenn seitens der Bezirksregierung Münster eine Herausnahme der Flächen Schücking aus dem Landschaftsschutzgebiet ‚Brook’ auf der Grundlage des Antrages des Büros für Architektur und Stadtplanung Klaus Beck, Bielefeld, vom 13.04.2011 erfolgt.“


In der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 31.03.2011 ist über die Unterrichtung der Einwohner zur beabsichtigten 2. Erweiterung des Bebauungsplanes „Elisabethstraße“ – Teil I – auf Flächen Schücking eingehend berichtet worden. Hingewiesen worden ist darauf, dass eine Beschlussfassung zur Herausnahme von Teilflächen aus dem Landschaftsschutzgebiet „Brook“ in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 03.05.2011 erfolgen könne.

 

Seitens des von der Familie Schücking beauftragten Büro für Architektur und Stadtplanung Klaus Beck, Bielefeld, ist mit Schreiben vom 13.04.2011 (Eingang Stadt Sassenberg 15.04.2011) ein Antrag auf Herausnahme der Flächen Schücking aus dem Landschaftsschutzgebiet „Brook“ sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes vorgelegt worden.

 

Der Bebauungsplanentwurf ist nochmals in der Anlage beigefügt und stellt Flächen mit einer Erschließung von der Straße Langefort bzw. parallel der rückwärtigen Gärten zur Bebauung Langefort dar.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.