Vorschlag der Verwaltung:
„Dem Antrag vom 21.03.2011 auf Herausnahme einer
Teilfläche Gemarkung Sassenberg, Flur 12, Flurstück 41 südlich des Antegoren
aus dem Landschaftsschutzgebiet „Brook“ wird zugestimmt / nicht zugestimmt.
Bei Zustimmung zur Herausnahme der Teilfläche wird die
Verwaltung beauftragt, der Bezirksregierung Münster einen entsprechenden
Herausnahmeantrag zuzuleiten.“
Mit Schreiben vom 21.03.2011 ist seitens eines
Grundstückseigentümers für ein Grundstück südlich der Straße Antegoren ein
Antrag auf Herausnahme seiner Parzelle aus dem Landschaftsschutzgebiet „Brook“
vorgelegt worden im Hinblick auf die derzeitige Diskussion um die
möglicherweise als Bauland zu erschließende Landschaftsschutzgebietsfläche
Schücking in Erweiterung des Bebauungsplanbereiches Elisabethstraße Teil I.
Das Grundstück ist in den Anlagen zu dieser Vorlage
gekennzeichnet. Nach der planungsrechtlichen Ausrichtung ist die Parzelle
Gemarkung Sassenberg, Flur 12, Flurstück 41 südlich des Antegoren dem Außenbereich
gem. § 35 BauGB zugeordnet.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.