Betreff
Bebauungsplan "Südlich der Christian-Rath-Straße" -Antrag auf Errichtung einer Garage Ambrosiusstraße 1-
Vorlage
60/113/2011
Aktenzeichen
60 671-25
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

 

„Der Antrag auf Errichtung einer Garage an der nördlichen Parzellengrenze des Grundstückes Ambrosiusstraße 1 wird abgelehnt. Dem Antragsteller wird empfohlen, das Bauvorhaben dahingehend umzuplanen, dass die Errichtung der Garage innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche erfolgt.“


Mit Verfügung des Kreisbauamtes Warendorf vom 31.03.2011 sind der Stadt Sassenberg die Bauantragsunterlagen zur Errichtung einer Garage an der nördlichen Grundstücksgrenze des Grundstückes Ambrosiusstraße 1 mit der Bitte um Stellungnahme zugeleitet worden. Bei der Überprüfung der Bauantragsunterlagen bleibt festzuhalten, dass ein Baugenehmigungsverfahren im vereinfachten Verfahren gem. § 68 BauO NRW durchgeführt wird, da der Neubau der Garage zum größten Teil außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche erfolgen soll. Als Begründung wird angeführt, dass dadurch sinnvoller die Grundstücksfläche zu nutzen sei (Terrasse/Freiraum) und eine Schmutzzone um die Garage herum verhindert werde.

 

Bei der Errichtung der Garage bleibt festzuhalten, dass eine gemeinsame Grenzbebauung zum nördlich angrenzenden 2 m breiten zukünftigen Rad- und Fußweg erfolgen soll, welcher an die Grünzone als Abschirmung zur Fahrbahn der Christian-Rath-Straße angrenzt.

 

Um nunmehr einem Präzedenzfall des direkten Anbaus einer Garage an eine öffentliche Verkehrsfläche und der hiermit eintretenden „Tunnelwirkung“ entgegen zu wirken, sollte der Antrag auf Errichtung der Garage an der nördlichen Grundstücksgrenze abgelehnt werden, zumal die Möglichkeit besteht, im östlichen Grundstücksbereich auch innerhalb der überbaubaren Fläche zur östlichen Grundstücksgrenze hin eine Garage zu errichten.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.