Vorschlag der Verwaltung:
„Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Stadt
Sassenberg wird für die Ortslage Sassenberg im Rahmen einer 34. Änderung für
den in der Anlage dargestellten
Bereich der Gewerblichen Baufläche (G) auf dem Grundstück Auf dem Düsen 25 geändert
in eine gemischte Baufläche (M).
Das Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, wird
beauftragt, einen entsprechenden Planentwurf zu fertigen. Die frühzeitige
Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer
dreiwöchigen öffentlichen Auslegung im Rathaus. Die Verwaltung wird beauftragt,
die Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2
BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
In der Sitzung des Infrastrukturausschusses am
04.11.2010 –Pkt. 3 d. N.- ist die Änderungsplanung für Gewerbeflächen östlich
der Düsbergstraße vorgestellt worden. In diesem Zusammenhang ist die Verwaltung
beauftragt worden, gemeinsam mit dem Raiffeisenmarkt an der Düsbergstraße auf
der Grundlage der derzeitigen Betriebssituation und einer zukünftigen Betriebskonzeption
die Immissionssituation bezüglich einer zukünftigen verbindlichen
Bauleitplanung und Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes
„Poggenbrook“ zur Ausweisung eines Mischgebietes (MI) für die Gewerbefläche an
der Düsbergstraße sowie das Grundstück Auf dem Düsen 25 zu untersuchen.
Zwischenzeitlich hat gemeinsam mit der Raiffeisen
Warendorf eine Untersuchung der Lärmeinwirkungen auf das Plangebiet
stattgefunden. Das diesbezügliche Schallgutachten des Sachverständigenbüros für
Schall und Geruch Dipl.-Ing. M. Langguth, Ahaus, datiert vom 11.04.2011.
Kernaussage des Gutachtens ist, dass einer möglichen Weiterentwicklung des
Raiffeisenmarktes aus schalltechnischer Sicht nichts entgegensteht.
Konfliktpotentiale durch mögliche Lärmeinwirkung des Raiffeisenmarktes sind
aufgrund der schalltechnischen Untersuchung sowohl im Bestand als auch bei
dieser Weiterentwicklung im Plangebiet „Poggenbrook“ nicht zu erwarten.
Auf der Grundlage des vorgenannten Schallgutachtens
kann nunmehr die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.