Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 Abs. 2 BauGB vorgebrachten
Anregungen und Bedenken wird wie in der Anlage dargestellt beschlossen.
Der Bebauungsplan ‚Industrie- und Gewerbegebiet
Füchtorfer Straße’ – Erweiterung – (Korrektur des östlichen Geltungsbereiches)
gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW 2023),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2010 (GV. NRW. S. 688/SGV. NRW. 2023)
und der §§ 1 und 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) als Satzung beschlossen. Die
Begründung zum Bebauungsplan hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“
Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am
22.02.2011 –Pkt. 3 d. N.- die Änderung des oben genannten Bebauungsplan zur
Korrektur des östlichen Geltungsbereiches beschlossen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 Abs. 2 BauGB wird in der Zeit vom 28.03.2011
bis zum 29.04.2011 –einschließlich- durchgeführt.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.