Betreff
Bebauungsplan "Industrie- und Gewerbegebiet Füchtorfer Straße" - Erweiterung -Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken und Satzungsbeschluss-
Vorlage
60/108/2011
Aktenzeichen
60 622-21/1
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird wie in der Anlage      dargestellt beschlossen.

 

Der Bebauungsplan ‚Industrie- und Gewerbegebiet Füchtorfer Straße’ – Erweiterung – (Korrektur des östlichen Geltungsbereiches) gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2010 (GV. NRW. S. 688/SGV. NRW. 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“


Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am 22.02.2011 –Pkt. 3 d. N.- die Änderung des oben genannten Bebauungsplan zur Korrektur des östlichen Geltungsbereiches beschlossen.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 Abs. 2 BauGB wird in der Zeit vom 28.03.2011 bis zum 29.04.2011 –einschließlich- durchgeführt.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.