Vorschlag der Verwaltung:
„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Poggenbrook’ gem. § 13 BauGB wird
gem. der Anlage zu dieser
Niederschrift beschlossen.“
Mit Schreiben vom 05.04.2011 ist für den
nordwestlichen Grundstücksteil der Besitzung Drostenstraße 23 ein Antrag auf
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Verschiebung der
überbaubaren Grundstücksfläche zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit
Garage vorgelegt worden. Die weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes werden
bei dem Bauvorhaben eingehalten.
Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro Wolters Partner,
Coesfeld, bestehen aus städtebaulicher Sicht gegen die geringfügige
Verschiebung der überbaubaren Grundstücksfläche zur Errichtung des Bauvorhabens
keine Bedenken.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.