Dringlichkeitsentscheidung
gem. § 60 Abs. 1 GO
Ausführung des Haushaltsplans 2010
Mit
Beschluss vom 09.02.2010 -Pkt. 5 d. N.- hat der Rat der Stadt Sassenberg in
erheblichem Umfang Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen durch eine Begrenzung der
Inanspruchnahme von Haushaltansätzen bzw. zeitliche Verschiebung von Maßnahmen
bis auf Weiteres umgesetzt. In diesem Zusammenhang wurden auch die im Produkt
01.10.02 „Verwaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken“ veranschlagten
Aufwendungen für Planungs- und Bauleitungskosten für die Sanierung des
Feldmarksees i. H. v. 50.000,00 Euro haushaltsrechtlich mit einem Sperrvermerk
versehen.
Die
Planung der Sanierung des Feldmarksees soll nunmehr weiter verfolgt werden. In
diesem Zusammenhang sollen insbesondere Gespräche mit potenziellen Entsandern
geführt werden. Die hieraus resultierenden Planungskosten für weitere
Bodenuntersuchungen und Anpassung der vorhandenen Planfeststellungsgenehmigung
belaufen sich auf voraussichtlich 15.000,00 Euro. Da der zuständige Rat jedoch
erst wieder am 28.09.2010 tagt, treffen die Unterzeichner gem. § 60 Abs. 1 GO
folgende Dringlichkeitsentscheidung:
„Von den im Rahmen des Beschlusses des Rates vom
09.02.2010 -Pkt. 5 d. N.- für Planungs- und Bauleitungskosten für die Sanierung
des Feldmarksees haushaltsrechtlich gesperrten Aufwendungen i. H. v. 50.000,00
Euro werden 15.000,00 Euro für die insbesondere aus Gesprächen mit potenziellen
Entsandern resultierenden Planungskosten für weitere Bodenuntersuchungen und
Anpassung der vorhandenen Planfeststellungsgenehmigung freigegeben.“
Sassenberg, 31.08.2010
Josef Uphoff Bürgermeister |
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Wolf-Rüdiger Völler Ratsmitglied |
DBgm.
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