Vorschlag der Verwaltung:
“Über die während der frühzeitigen Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen und
Bedenken wird wie in der Anlage
dargestellt beschlossen.
Im Rahmen des Planverfahrens zur 4. Änderung und 2.
Erweiterung des Bebauungsplanes erfolgt die Aufnahme bzw. Korrektur der
überbaubaren Grundstücksflächen für das Wochenendhaus Feldmark 2, Hausnummer
130 und das Gemeinschaftshaus Feldmark 2 Flurstück 113.
Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss
des Infrastrukturausschusses vom 15.04.2010 –Pkt. 10 d. N.- wonach die
Verwaltung beauftragt ist, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.”
Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange zur 4. Änderung und 2. Erweiterung des Bebauungsplanes “Erholungsgebiet
Feldmark” – Detailplan 3 – Wochenendhausgebiet Mönnigmann – ist mit Schreiben
vom 18.06.2010 mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 26.07.2010 durchgeführt
worden.
Seitens der beteiligten Träger öffentlicher Belange
sind lediglich seitens des Bauamtes Warendorf Anregungen zum Planverfahren
vorgebracht worden. Grundsätzliche Bedenken gegen die Erweiterung des Planes
hinsichtlich der Erstellung eines Löschteiches bestehen jedoch nicht.
Mit Schreiben vom 28.05.2010 ist seitens einer
Anliegerin des Wochenendhausgebietes Mönnigmann vorgetragen worden, dass im
Rahmen der bauordnungsrechtlichen Überprüfung durch das Kreisbauamt Warendorf
festgestellt worden sei, dass für das Bestandsgebäude Feldmark 2, Hausnummer
130 überbaubare Fläche nicht eingetragen sei. Diese Fläche sollte nun im Rahmen
des Planverfahrens nachgetragen werden. Weiterhin ist seitens der Schützengilde
“Waldesruh” mit Schreiben vom 29.07.2010 vorgetragen worden, dass für das
Gemeinschaftshaus im östlichen Teil des Siedlungsbereiches des Bebauungsplanes
eine Baugenehmigung nicht vorliege. Auch hier sei aus bauordnungsrechtlicher
Sicht seitens des Kreisbauamtes Warendorf vorgetragen worden, dieses Gebäude im
Rahmen einer Planänderung nachträglich einer entsprechenden überbaubaren Fläche
zu versehen.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.