Betreff
Bebauungsplan "Erholungsgebiet Feldmark" - Detailplan 3 - Wochenendhausgebiet Mönnigmann - 4. Änderung und 2. Erweiterung -Beschluss über die während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Bedenken-
Vorlage
60/046/2010
Aktenzeichen
60 622-21/12
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

“Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken wird wie in der Anlage        dargestellt beschlossen.

 

Im Rahmen des Planverfahrens zur 4. Änderung und 2. Erweiterung des Bebauungsplanes erfolgt die Aufnahme bzw. Korrektur der überbaubaren Grundstücksflächen für das Wochenendhaus Feldmark 2, Hausnummer 130 und das Gemeinschaftshaus Feldmark 2 Flurstück 113.

 

Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss des Infrastrukturausschusses vom 15.04.2010 –Pkt. 10 d. N.- wonach die Verwaltung beauftragt ist, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.”


Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur 4. Änderung und 2. Erweiterung des Bebauungsplanes “Erholungsgebiet Feldmark” – Detailplan 3 – Wochenendhausgebiet Mönnigmann – ist mit Schreiben vom 18.06.2010 mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 26.07.2010 durchgeführt worden.

 

Seitens der beteiligten Träger öffentlicher Belange sind lediglich seitens des Bauamtes Warendorf Anregungen zum Planverfahren vorgebracht worden. Grundsätzliche Bedenken gegen die Erweiterung des Planes hinsichtlich der Erstellung eines Löschteiches bestehen jedoch nicht.

 

Mit Schreiben vom 28.05.2010 ist seitens einer Anliegerin des Wochenendhausgebietes Mönnigmann vorgetragen worden, dass im Rahmen der bauordnungsrechtlichen Überprüfung durch das Kreisbauamt Warendorf festgestellt worden sei, dass für das Bestandsgebäude Feldmark 2, Hausnummer 130 überbaubare Fläche nicht eingetragen sei. Diese Fläche sollte nun im Rahmen des Planverfahrens nachgetragen werden. Weiterhin ist seitens der Schützengilde “Waldesruh” mit Schreiben vom 29.07.2010 vorgetragen worden, dass für das Gemeinschaftshaus im östlichen Teil des Siedlungsbereiches des Bebauungsplanes eine Baugenehmigung nicht vorliege. Auch hier sei aus bauordnungsrechtlicher Sicht seitens des Kreisbauamtes Warendorf vorgetragen worden, dieses Gebäude im Rahmen einer Planänderung nachträglich einer entsprechenden überbaubaren Fläche zu versehen.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.