Betreff
Bebauungsplan "Erholungsgebiet Feldmark" - Detailplan 4 - Campingplatz Austermann - Ursprungsplan und 1. Erweiterung -Beschluss zur Festsetzung der Einfriedigungen und der Anbindung an den 2. Erweiterungsbereich-
Vorlage
60/045/2010
Aktenzeichen
60 622-21/12
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

“Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ‚Erholungsgebiet Feldmark‘ – Detailplan 1 – Campingplatz Schulze Westhoff – Ursprungsplan und 1. Erweiterung – wird für die nachfolgend aufgeführten Punkte geändert:

 

-          Es sind Hecken und feste Einfriedigungen bis zu einer Höhe von 1,00 m zu den Fahrwegen zulässig.

-          Es sind Hecken und feste Einfriedigungen bis zu 1,60 m Höhe zwischen den jeweiligen Grundstücken zulässig.

-          Es erfolgt die Darstellung der Anbindungen aus dem 2. Erweiterungsbereich in den Ursprungsplan und die 1. Erweiterung.

 

Das Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, wird beauftragt, einen Entwurf zum Änderungsplan zu fertigen. Aus Gründen der Planbeschleunigung wird gem. § 13 Abs. 2 BauGB im vereinfachten Verfahren von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.”


Zum 2. Erweiterungsbereich des Campingplatzes Austermann wird derzeit die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 16.08.2010 bis zum 15.09.2010 –einschließlich- durchgeführt. In Abstimmung mit dem Kreisbauamt Warendorf kann nunmehr nach endgültiger zeichnerischer Festlegung der Verbindungswege 2. Erweiterungsbereich zum 1. Erweiterungsbereich/Ursprungsplan die planmäßige Anbindung erfolgen. Hierzu ist eine Änderung des Bebauungsplanes auf der Grundlage der 2. Erweiterung die Darstellung der Anbindungspunkte erforderlich. Die Anbindungen sind in der Anlage gekennzeichnet.

 

In Absprache mit dem Brandschutztechniker der Stadt Sassenberg sollten in allen Detailplänen zum Erholungsgebiet Feldmark aus Sicht des vorbeugenden Brandschutzes und der Einhaltung der Schutzziele einheitliche Festsetzungen zu Einfriedigungen festgesetzt werden. Es handelt sich hierbei um die nachfolgenden textlichen Festsetzungen:

 

-          Es sind Hecken und feste Einfriedigungen bis zu einer Höhe von 1,00 m zu den Fahrwegen zulässig.

-          Es sind Hecken und feste Einfriedigungen bis zu 1,60 m Höhe zwischen den jeweiligen Grundstücken zulässig.

 

Zu den Festsetzungen hinsichtlich der Einfriedigungen hat am 22.06.2010 seitens der Verwaltung mit dem Brandschutztechniker der Stadt Sassenberg eine Begehung aller Campingplätze und Wochenendhausgebiet (Detailpläne 1, 2, 4 und 6) stattgefunden. Die Aufstellung der Gestaltungsfestsetzungen gem. § 86 BauO NRW zu den Einfriedigungen (rechtsgültige Festsetzungen und geplante Festsetzungen) sind in der Anlage zu den vorgenannten Detailplänen gekennzeichnet.

 

Zuständig für die Beschlussfassung zu den Anbindungen der Verbindungswege und der Änderung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Einfriedigungen ist der Infrastrukturausschuss.