Vorschlag der Verwaltung:
“Die
textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan ‚Erholungsgebiet Feldmark‘ –
Detailplan 2 – Wochenendhausgebiet Feldmark GmbH – Umwandlung in ein Reines
Wohngebiet – werden aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes wie nachfolgend
aufgeführt ergänzt:
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Es sind Hecken
und Einfriedigungen bis zu einer Höhe von 1,00 m zu den Fahrwegen zulässig.
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Es sind Hecken
und feste Einfriedigungen bis zu 1,60 m Höhe zwischen den jeweiligen
Grundstücken zulässig.
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Zur Rad- und
Fußwegeverbindung zum Feldmarksee hin werden Hecken und feste Einfriedigungen
bis zu einer Höhe von 2,00 m zugelassen. Dieses gilt auch für das Eckgrundstück
Rad- und Fußwegeführung/Parkplatz Heidestraße.
Der
Antrag der Feldmarkgemeinschaft GbR, Kiefernweg 9, 48336 Sassenberg vom
22.06.2009 auf Erhöhung der Grundfläche der derzeitigen Wochenendhäuser von
maximal 70,00 m² auf 100,00 m² wird aus städtebaulicher Sicht sowie aus Gründen
der Gesamterschließung des Detailplanes 2 einschließlich des
Erweiterungsbereiches abgelehnt.
In
den Erweiterungsbereich zum Detailplan 2 wird die überbaute Fläche gem.
Baugenehmigung für den Kreisfischereiverein übernommen.
Das
weitere Verfahren richtet sich nach den Beschlüssen des
Infrastrukturausschusses vom 02.04.2009 –Pkt. 10 d. N.-/25.02.2010 –Pkt. 8. d.
N.- wonach die Verwaltung beauftragt ist, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §
3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.”
In Abstimmung mit dem Kreisbauamt Warendorf sowie dem
Brandschutztechniker der Stadt Sassenberg sollten in Detailplänen zum
Erholungsgebiet Feldmark aus Sicht des vorbeugenden Brandschutzes und der
Einhaltung der Schutzziele einheitliche Festsetzungen zu Einfriedigungen
festgesetzt werden. Es handelt sich hierbei um die nachfolgenden textlichen
Festsetzungen:
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Es sind Hecken
und Einfriedigungen bis zu einer Höhe von 1,00 m zu den Fahrwegen zulässig.
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Es sind Hecken
und feste Einfriedigungen bis zu 1,60 m Höhe zwischen den jeweiligen
Grundstücke zulässig.
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Zur Rad- und
Fußwegeverbindung zum Feldmarksee hin werden Hecken und feste Einfriedigungen
bis zu einer Höhe von 2,00 m zugelassen. Dieses gilt auch für das Eckgrundstück
Rad- und Fußwegeführung/Parkplatz Heidestraße.
Darüber hinaus ist in der Sitzung des
Infrastrukturausschusses am 25.02.2010 –Pkt. 8 d. N.- zum Antrag der
Feldmarkgemeinschaft auf Erhöhung der derzeit zulässigen Grundfläche der
Wochenendhäuser von 70,00 m² auf 100,00 m² berichtet worden. Hier sollte es
ebenfalls in enger Abstimmung mit dem Kreis Warendorf aufgrund des
Gebietscharakters lediglich bei der Umwandlung des Wochenendhausgebietes zu
einem Reinen Wohngebiet verbleiben. Die weiteren Festsetzungen insbesondere
hinsichtlich einer Erhöhung der derzeit zulässigen Grundfläche von 70,00 m²
sollte daher aus städtebaulicher Sicht im Hinblick auf den Gebietscharakter
sowie die vorhandene Erschließung nicht geändert werden.
Zwischenzeitlich ist für den Kreisfischereiverein im
Erweiterungsbereich zum Detailplan 2 die Baugenehmigung zur Errichtung einer
Remise erteilt worden. Diesbezüglich sollte die im Lageplan dargestellte
überbaute Fläche in den Bebauungsplan übernommen werden.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.