Vorschlag der Verwaltung:
“Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ‚Ortskern
Füchtorf‘ für das Eckgrundstück Glandorfer Straße/Anton-Böhmer-Straße
(Gemarkung Füchtorf, Flur 160, Flurstück 94 (Glandorfer Straße 17) wird wie
nachfolgend aufgeführt geändert:
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Zur Errichtung
eines Mehrfamilienhauses wird die überbaubare Grundstücksfläche nach Südosten
und Südwesten erweitert.
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Es wird eine
Dreigeschossigkeit als Höchstgrenze festgesetzt bei Einhaltung einer
Traufenhöhe von 6,90 m und einer Firsthöhe von 11,45 m über Oberkante
Bürgersteig.
Die Änderungen sind in der Anlage gekennzeichnet.
Das Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, wird
beauftragt, einen Entwurf zum Änderungsplan zu fertigen. Die vorgezogenen
Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer dreiwöchigen
öffentlichen Auslegung im Rathaus. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 4 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB i. V.
m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.”
Mit
Schreiben vom 11.08.2010 und 30.08.2010 sind seitens des Planungsbüros Lürwer,
Ibbenbüren, die Planunterlagen zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 15
Wohneinheiten auf dem Eckgrundstück Glandorfer Straße/Anton-Böhmer-Straße
vorgelegt worden.
Der
rechtsverbindliche Bebauungsplan “Ortskern Füchtorf” weißt für diesen Bereich
ein Mischgebiet (MI) Einzel- und Doppelhäuser, eine Zweigeschossigkeit als
Höchstgrenze sowie Grund- und Geschossflächen von 0,4/0,8 bei einer Dachneigung
von 40° bis 50° auf.
Nach
den Planunterlagen Lürwer ergibt sich eine Überschreitung der überbaubaren
Grundstücksflächen sowohl zur Glandorfer Straße als auch zum alten
Feuerwehrgerätehaus hin. Darüber hinaus wird durch die Ausbildung des
Dachgeschosses eine Dreigeschossigkeit erreicht. Zu den vorgenannten Punkten
wird eine Bebauungsplanänderung beantragt bei Einhaltung einer Traufenhöhe von
6,90 m sowie einer Firsthöhe von 11,45 m über Oberkante Bürgersteig.
Begründet
wird die Zulässigkeit einer Dreigeschossigkeit damit, dass die Wohnungen und
deren Zugänge eine optimale Wohnqualität bekommen. Zur Verdeutlichung der
Höhenentwicklung ist eine jeweilige Straßenansicht in “Glandorfer Straße” und
“Anton-Böhmer-Straße” beigefügt. Hiernach bleibt festzuhalten, dass die
Nachbarbebauung Bäckerei Thumann mit 13,30 m und Autohaus Recker mit 11,20 m
bereits vorhanden ist.
Zuständig
für die Beschlussfassung über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
“Ortskern Füchtorf” ist der Infrastrukturausschuss.