Betreff
Entlastung des Betriebsausschusses für das Wasserwerk und das Abwasserwerk
Vorlage
60/038/2010
Aktenzeichen
60 815-40/865-06
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Gemäß § 4 Buchstabe c) der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) hat der Rat eine Entscheidung über die Entlastung des Betriebsausschusses zu treffen.

 

Der Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk wird in seiner Sitzung am 09.09.2010 auf der Grundlage der Berichte der WIBERA AG über die Prüfung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2009 beraten; es ist vorgesehen, dem Rat vorzuschlagen, die jeweiligen Jahresabschlüsse des Wasserwerkes und des Abwasserwerks festzustellen. Die Feststellungen der Jahresabschlüsse wird zur Tagesordnung für die Sitzung des Rates am 28.09.2010 stehen.

 

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass in der Sitzung des Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk am 09.09.2010 eine Beschlussfassung zur Entlastung der Betriebsleitung für das Wasserwerk und für das Abwasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2009 ansteht.    

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat. Die Mitglieder des Betriebsausschusses für das Wasserwerk und das Abwasserwerk sind bei der Beschlussfassung gemäß § 31 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen befangen.