Gemäß
§ 4 Buchstabe c) der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(EigVO NRW) hat der Rat eine Entscheidung über die Entlastung des
Betriebsausschusses zu treffen.
Der
Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk wird in seiner
Sitzung am 09.09.2010 auf der Grundlage der Berichte der WIBERA AG über die
Prüfung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2009 beraten; es ist vorgesehen, dem Rat
vorzuschlagen, die jeweiligen Jahresabschlüsse des Wasserwerkes und des
Abwasserwerks festzustellen. Die Feststellungen der Jahresabschlüsse wird zur
Tagesordnung für die Sitzung des Rates am 28.09.2010 stehen.
Ergänzend
ist darauf hinzuweisen, dass in der Sitzung des Betriebsausschuss für das
Wasserwerk und das Abwasserwerk am 09.09.2010 eine Beschlussfassung zur
Entlastung der Betriebsleitung für das Wasserwerk und für das Abwasserwerk für
das Wirtschaftsjahr 2009 ansteht.
Zuständig
für die Beschlussfassung ist der Rat. Die Mitglieder des Betriebsausschusses
für das Wasserwerk und das Abwasserwerk sind bei der Beschlussfassung gemäß §
31 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen befangen.