Betreff
Bebauungsplan "Erholungsgebiet Feldmark" - Detailplan 1 - Campingplatz Schulze Westhoff - 2. Erweiterung - 1. Änderung -Bericht über die Bürgerbeteiligung, Vorstellung des Vorentwurfes und Grundsatzbeschluss zu den Planinhalten-
Vorlage
60/037/2010
Aktenzeichen
60 622-21/12
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

“Dem Konzept des Planungsbüros Drees und Huesmann, Bielefeld, vom 28.07.2010 mit der Darstellung eines Sondergebietes und der Aufteilung in die Sondergebiete 1, 2 und 3 einschließlich des dargestellten Erschließungsgerüstes wird zugestimmt.

 

Den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen, der Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Pflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen und der Darstellung einer privaten Grünfläche wird zugestimmt. Die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan sind wie folgt zu ergänzen:

 

-          Es sind Hecken und feste Einfriedigungen bis zu einer Höhe von 1,00 m zu den Fahrwegen zulässig.

-          Es sind Hecken und feste Einfriedigungen bis zu 1,60 m Höhe zwischen den jeweiligen Grundstücken zulässig.

 

Dem geplanten Badeteich/Löschteich wird zugestimmt/nicht zugestimmt.

 

Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss des Infrastrukturausschusses vom 02.04.2009 –Pkt. 12 d. N.- wonach die Verwaltung beauftragt ist, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.”


Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am 02.04.2009 –Pkt. 12 d. N.- die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes “Erholungsgebiet Feldmark” – Detailplan 1 – auf der Grundlage des Änderungsentwurfes der Architekten Brinkmann + Deppen, Sassenberg, beschlossen.

 

Nach Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Planungskosten ist zwischenzeitlich die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in der Zeit vom 13.07.2010 bis zum 03.08.2010 –einschließlich- durchgeführt worden. Anregungen und Bedenken zum Planverfahren sind nicht vorgetragen worden.

 

Parallel zur Vorbereitung der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger hat mit dem Antragsteller, Campingpark Eichenhof, dem Architekturbüro Brinkmann + Deppen, Sassenberg und dem Planungsbüro Drees und Huesmann, Bielefeld unter Beteiligung des Kreises Warendorf ein Scopingtermin zur Abstimmung des Untersuchungsumfanges der Umweltprüfung und des Detaillierungsgrades des Umweltberichtes stattgefunden. Der seitens des Planungsbüros Drees und Huesmann entwickelte Vorentwurf zum Bebauungsplan ist als Anlage beigefügt. Hierzu bleibt festzuhalten, dass die planerische Ausrichtung eines Sondergebietes auch die Darstellung eines Badeteiches in der für Sport-, Spiel-, Zelt- und Badeplatz vorgesehenen Grünfläche dargestellt ist. Es handelt sich hierbei um eine Wasserfläche, die sowohl als Badeteich als auch als Löschteich zur Löschwasserversorgung vorgesehen ist.

 

Der geplante Badeteich soll nach Aussagen des Platzbetreibers zukünftig lediglich für Gäste des Campingparks Eichenhof vorgesehen sein. Dieses könnte jedoch unter Zugrundelegung eines wirtschaftlichen Interesses des Platzbetreibers zu einer Minderfrequentierung des Feldmarksees führen, da auf dem Campingpark Eichenhof im Rahmen der 2. Erweiterung ein Badebetrieb eingerichtet wird. Festzuhalten bleibt in diesem Zusammenhang, dass die Aufplanung und Realisierung des Erholungsgebietes Feldmark mit dem Feldmarksee im Rahmen des Nordrhein-Westfalen-Programmes 1975 seitens des Landes Nordrhein-Westfalen mit rd. 610.000,00 € gefördert worden ist. Hinsichtlich der Einrichtung eines zusätzlichen Badebetriebes durch den Campingpark Eichenhof könnte somit unter Umständen eine Interessenkollision verbunden sein.

 

Es sollte daher ein Grundsatzbeschluss über die Planinhalte unter besonderer Berücksichtigung des Erholungsgebietes Feldmark in seiner Gesamtheit und der speziellen Ausrichtung des Feldmarksees auf den Badebetrieb erfolgen.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.