Vorschlag der Verwaltung:
“Dem Konzept des Planungsbüros Drees und Huesmann,
Bielefeld, vom 28.07.2010 mit der Darstellung eines Sondergebietes und der
Aufteilung in die Sondergebiete 1, 2 und 3 einschließlich des dargestellten
Erschließungsgerüstes wird zugestimmt.
Den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen, der Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für
Pflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen und der Darstellung einer privaten Grünfläche wird zugestimmt.
Die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan sind wie folgt zu ergänzen:
-
Es sind Hecken
und feste Einfriedigungen bis zu einer Höhe von 1,00 m zu den Fahrwegen
zulässig.
-
Es sind Hecken
und feste Einfriedigungen bis zu 1,60 m Höhe zwischen den jeweiligen
Grundstücken zulässig.
Dem geplanten Badeteich/Löschteich wird
zugestimmt/nicht zugestimmt.
Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss
des Infrastrukturausschusses vom 02.04.2009 –Pkt. 12 d. N.- wonach die
Verwaltung beauftragt ist, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
und § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.”
Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am
02.04.2009 –Pkt. 12 d. N.- die 1. Änderung der 2. Erweiterung des
Bebauungsplanes “Erholungsgebiet Feldmark” – Detailplan 1 – auf der Grundlage
des Änderungsentwurfes der Architekten Brinkmann + Deppen, Sassenberg,
beschlossen.
Nach Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages zur
Übernahme der Planungskosten ist zwischenzeitlich die frühzeitige Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger in der Zeit vom 13.07.2010 bis zum 03.08.2010
–einschließlich- durchgeführt worden. Anregungen und Bedenken zum Planverfahren
sind nicht vorgetragen worden.
Parallel zur Vorbereitung der Durchführung der
frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger hat mit dem Antragsteller,
Campingpark Eichenhof, dem Architekturbüro Brinkmann + Deppen, Sassenberg und
dem Planungsbüro Drees und Huesmann, Bielefeld unter Beteiligung des Kreises
Warendorf ein Scopingtermin zur Abstimmung des Untersuchungsumfanges der
Umweltprüfung und des Detaillierungsgrades des Umweltberichtes stattgefunden.
Der seitens des Planungsbüros Drees und Huesmann entwickelte Vorentwurf zum
Bebauungsplan ist als Anlage beigefügt. Hierzu bleibt festzuhalten, dass die
planerische Ausrichtung eines Sondergebietes auch die Darstellung eines
Badeteiches in der für Sport-, Spiel-, Zelt- und Badeplatz vorgesehenen
Grünfläche dargestellt ist. Es handelt sich hierbei um eine Wasserfläche, die
sowohl als Badeteich als auch als Löschteich zur Löschwasserversorgung
vorgesehen ist.
Der geplante Badeteich soll nach Aussagen des
Platzbetreibers zukünftig lediglich für Gäste des Campingparks Eichenhof vorgesehen
sein. Dieses könnte jedoch unter Zugrundelegung eines wirtschaftlichen
Interesses des Platzbetreibers zu einer Minderfrequentierung des Feldmarksees
führen, da auf dem Campingpark Eichenhof im Rahmen der 2. Erweiterung ein
Badebetrieb eingerichtet wird. Festzuhalten bleibt in diesem Zusammenhang, dass
die Aufplanung und Realisierung des Erholungsgebietes Feldmark mit dem
Feldmarksee im Rahmen des Nordrhein-Westfalen-Programmes 1975 seitens des
Landes Nordrhein-Westfalen mit rd. 610.000,00 € gefördert worden ist.
Hinsichtlich der Einrichtung eines zusätzlichen Badebetriebes durch den
Campingpark Eichenhof könnte somit unter Umständen eine Interessenkollision
verbunden sein.
Es sollte daher ein Grundsatzbeschluss über die
Planinhalte unter besonderer Berücksichtigung des Erholungsgebietes Feldmark in
seiner Gesamtheit und der speziellen Ausrichtung des Feldmarksees auf den
Badebetrieb erfolgen.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.