Betreff
Bebauungsplan "Schürenstraße" -Vereinfachte Änderung zur Herausnahme der Fußwegeverbindung Dreihüm/Rathausparkplatz-
Vorlage
60/035/2010
Aktenzeichen
60 622-21/31
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

“Die Satzung der Stadt Sassenberg über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Schürenstraße‘ gem. § 13 BauGB wird gem. der Anlage         zu dieser Niederschrift beschlossen.”


Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan “Schürenstraße” ist eine Fußwegeverbindung vom Wendehammer Dreihüm auf den Rathausparkplatz festgesetzt. Diese Fußwegeverbindung ist im Kataster als öffentliche Verkehrsfläche (Gemarkung Sassenberg, Flur 11, Flurstück 1338) ausgewiesen.

 

Da die Fußwegeverbindung (Entstehung 1987/95,00 m²) bislang nicht umgesetzt worden ist und in Absprache mit den benachbarten Grundstückseigentümern eine diesbezügliche Umsetzung nicht gewünscht bzw. als nicht erforderlich angesehen wird, sollte die Fußwegeverbindung aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan “Schürenstraße” herausgenommen werden. Die Parzelle 1338 kann zukünftig den benachbarten Grundstücken bei Bedarf zugeschlagen werden.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.