Vorschlag der Verwaltung:
“Die Satzung der Stadt Sassenberg über die
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Schürenstraße‘ gem. § 13 BauGB wird
gem. der Anlage zu dieser
Niederschrift beschlossen.”
Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan “Schürenstraße”
ist eine Fußwegeverbindung vom Wendehammer Dreihüm auf den Rathausparkplatz
festgesetzt. Diese Fußwegeverbindung ist im Kataster als öffentliche
Verkehrsfläche (Gemarkung Sassenberg, Flur 11, Flurstück 1338) ausgewiesen.
Da die Fußwegeverbindung (Entstehung 1987/95,00 m²)
bislang nicht umgesetzt worden ist und in Absprache mit den benachbarten
Grundstückseigentümern eine diesbezügliche Umsetzung nicht gewünscht bzw. als
nicht erforderlich angesehen wird, sollte die Fußwegeverbindung aus dem
rechtsverbindlichen Bebauungsplan “Schürenstraße” herausgenommen werden. Die
Parzelle 1338 kann zukünftig den benachbarten Grundstücken bei Bedarf
zugeschlagen werden.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.