Betreff
Bebauungsplan "Erholungsgebiet Feldmark" - Detailplan 4 - Campingplatz Austermann - 2. Erweiterung -Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen eingegangenen Anregungen und Bedenken und Satzungsbeschluss-
Vorlage
60/034/2010
Aktenzeichen
60 622-21/12
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

“Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 4 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zur 2. Erweiterung des Campingplatzes Austermann vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird wie in der Anlage           dargestellt beschlossen.

 

Der Bebauungsplan ‚Erholungsgebiet Feldmark‘ – Detailplan 4 – Campingplatz Austermann – 2. Erweiterung  wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW  S. 666/SG NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV NRW S. 950(SG NRW 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.07.2009 (BGBl I S. 2585) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.”


Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zur 2. Erweiterung des Campingplatzes Austermann wird in der Zeit vom 16.08.2010 bis zum 15.09.2010 –einschließlich- durchgeführt.

 

Zuständig für die Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken sowie den Satzungsbeschluss ist der Rat.