Vorschlag der Verwaltung:
“Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen
gem. § 4 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zur 2.
Erweiterung des Campingplatzes Austermann vorgebrachten Anregungen und Bedenken
wird wie in der Anlage
dargestellt beschlossen.
Der Bebauungsplan ‚Erholungsgebiet Feldmark‘ –
Detailplan 4 – Campingplatz Austermann – 2. Erweiterung wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV
NRW S. 666/SG NRW 2023), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV NRW S. 950(SG NRW 2023) und der §§ 1 und 10
BauGB vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom
31.07.2009 (BGBl I S. 2585) als Satzung beschlossen.
Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.”
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zur 2. Erweiterung des Campingplatzes Austermann wird
in der Zeit vom 16.08.2010 bis zum 15.09.2010 –einschließlich- durchgeführt.
Zuständig für die Beschlussfassung über die
vorgebrachten Anregungen und Bedenken sowie den Satzungsbeschluss ist der Rat.