Betreff
Bebauungsplan "Erholungsgebiet Feldmark" - Detailplan 6 - Wochenendhausgebiet Rath -Antrag auf Erhöhung der Wohnfläche und der Fläche für Abstellräume-
Vorlage
60/033/2010
Aktenzeichen
60 622-21/12
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

“Der Antrag des Grundstückseigentümers Feldmark 1, Hausnr. 39, 48336 Sassenberg, vom 18.12.2009 auf Vergrößerung der Wohnfläche von derzeit 50 auf 55 m². Es verbleibt bei den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes ‚Erholungsgebiet Feldmark‘ – Detailplan 6 – Wochenendhausgebiet Rath, wonach festzuhalten bleibt, dass bei der zwischenzeitlich erfolgten Bebauung der Einzelparzellen grundsätzlich die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes zugrunde gelegt worden sind und somit einen Vertrauensschutz gegenüber den weiteren Grundstückseigentümern darstellt.

 

Der Erhöhung der zulässigen Grundfläche der Nebenanlagen von derzeit 5,00 m² auf 10,00 m² wird zugestimmt/nicht zugestimmt.

 

Bei Zustimmung der Erhöhung der Grundfläche der Nebenanlagen:

 

Die Satzung der Stadt Sassenberg zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes ‚Erholungsgebiet Feldmark‘ – Detailplan 6 – Wochenendhausgebiet Rath gem. § 13 BauGB wird gem. der Anlage        zu dieser Niederschrift beschlossen.”


Mit Schreiben vom 18.12.2009 wird seitens des Grundstückseigentümers Feldmark 1, Hausnr. 39, die Vergrößerung der Wohnfläche von derzeit 50 auf 55 m², sowie die Vergrößerung des Abstellraumes von 5 auf 10 m² beantragt.

 

Als Begründung wird ausgeführt, dass bei Erwerb des Hauses vor fünf Jahren davon ausgegangen worden sei, dass das gesamte Vorhaben baurechtliche abgenommen worden sei. Dieses sei jedoch aufgrund der festgestellten Überschreitungen Wohnfläche sowie der Größe des Abstellraumes nicht der Fall. Krankheitshalber bzw. familienbedingt sei ein entsprechender Rückbau nicht zu leisten. Es wird daher darum gebeten aus finanzieller Sicht einer Vergrößerung der Wohnfläche, sowie der Größe des Abstellraumes zu entsprechen.

 

Der Infrastrukturausschuss hat sich in seiner Sitzung am 21.01.2010 –Pkt. 10 d. N.- bereits mit dem vorgenannten Antrag auf Erhöhung der Wohnfläche sowie der Fläche für Abstellräume befasst und den Antrag vom 18.12.2009 zunächst zurückgestellt. Im Anschluss an die Beschlussfassung ist ausgeführt worden, dass die unterschiedlichen Wohn- bzw. Grundflächen in den Wochenendhausgebieten in einer der nächsten Sitzungen des Infrastrukturausschusses erläutert werden. Dieser Vorlage ist eine Aufstellung der Größen der zulässigen baulichen Anlagen auf den Campingplatz- und Wochenendhausgebieten im Erholungsgebiet Feldmark als Anlage beigefügt.

 

In den Wochenendhausgebieten Feldmark GmbH und Mönnigmann sind derzeit nach den rechtskräftigen Bebauungsplänen Nebenanlagen in einer Größe von bis zu 10,00 m² zulässig. Aus Gründen der planerischen Gleichbehandlung kann im Wochenendhausgebiet Rath eine Erhöhung der zulässigen Grundfläche der Nebenanlagen von derzeit 5,00 m² auf 10,00 m² erfolgen.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.