Vorschlag der Verwaltung:
“Der
Antrag des Grundstückseigentümers Feldmark 1, Hausnr. 39, 48336 Sassenberg, vom
18.12.2009 auf Vergrößerung der Wohnfläche von derzeit 50 auf 55 m². Es
verbleibt bei den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes
‚Erholungsgebiet Feldmark‘ – Detailplan 6 – Wochenendhausgebiet Rath, wonach
festzuhalten bleibt, dass bei der zwischenzeitlich erfolgten Bebauung der
Einzelparzellen grundsätzlich die Festsetzungen des rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes zugrunde gelegt worden sind und somit einen Vertrauensschutz
gegenüber den weiteren Grundstückseigentümern darstellt.
Der
Erhöhung der zulässigen Grundfläche der Nebenanlagen von derzeit 5,00 m² auf
10,00 m² wird zugestimmt/nicht zugestimmt.
Bei
Zustimmung der Erhöhung der Grundfläche der Nebenanlagen:
Die
Satzung der Stadt Sassenberg zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
‚Erholungsgebiet Feldmark‘ – Detailplan 6 – Wochenendhausgebiet Rath gem. § 13
BauGB wird gem. der Anlage zu
dieser Niederschrift beschlossen.”
Als Begründung wird ausgeführt, dass bei Erwerb des
Hauses vor fünf Jahren davon ausgegangen worden sei, dass das gesamte Vorhaben
baurechtliche abgenommen worden sei. Dieses sei jedoch aufgrund der
festgestellten Überschreitungen Wohnfläche sowie der Größe des Abstellraumes
nicht der Fall. Krankheitshalber bzw. familienbedingt sei ein entsprechender
Rückbau nicht zu leisten. Es wird daher darum gebeten aus finanzieller Sicht
einer Vergrößerung der Wohnfläche, sowie der Größe des Abstellraumes zu
entsprechen.
Der Infrastrukturausschuss hat sich in seiner Sitzung
am 21.01.2010 –Pkt. 10 d. N.- bereits mit dem vorgenannten Antrag auf Erhöhung
der Wohnfläche sowie der Fläche für Abstellräume befasst und den Antrag vom
18.12.2009 zunächst zurückgestellt. Im Anschluss an die Beschlussfassung ist
ausgeführt worden, dass die unterschiedlichen Wohn- bzw. Grundflächen in den
Wochenendhausgebieten in einer der nächsten Sitzungen des
Infrastrukturausschusses erläutert werden. Dieser Vorlage ist eine Aufstellung
der Größen der zulässigen baulichen Anlagen auf den Campingplatz- und
Wochenendhausgebieten im Erholungsgebiet Feldmark als Anlage beigefügt.
In den Wochenendhausgebieten Feldmark GmbH und
Mönnigmann sind derzeit nach den rechtskräftigen Bebauungsplänen Nebenanlagen
in einer Größe von bis zu 10,00 m² zulässig. Aus Gründen der planerischen Gleichbehandlung
kann im Wochenendhausgebiet Rath eine Erhöhung der zulässigen Grundfläche der
Nebenanlagen von derzeit 5,00 m² auf 10,00 m² erfolgen.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.