Betreff
Antrag auf Errichtung von 30 km/h-Zonen im Bereich der Ortsdurchfahrten in Sassenberg
Vorlage
60/031/2010
Aktenzeichen
60 151-20
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

“Die Verwaltung wird beauftragt den Antrag des Bauplanungsbüros Füchtenhans GmbH, Sassenberg, vom 16.12.2009 an das Straßenverkehrsamt des Kreises Warendorf befürwortend  weiterzuleiten für die Teilabschnitte der Ortsdurchfahrt ‚Schürenstraße‘ von der Einmündung Schürenstraße/B 513 bis zum Kreuzungsbereich Schürenstraße/Langefort und für den ‚Klingenhagen‘ vom Einmündungsbereich Drostenstraße/Klingenhagen bis zum Einmündungsbereich Klingenhagen/Füchtorfer Straße hinsichtlich der Einrichtung von 30 km/h-Zonen.”


Mit Schreiben vom 16.12.2009 (Eingang Stadt Sassenberg: 17.12.2009) ist seitens des Bauplanungsbüros Füchtenhans GmbH, Sassenberg, beantragt worden für die nachfolgend aufgeführten Ortsdurchfahrten 30 km/h-Zonen einzurichten:

 

-          Schürenstraße

-          Klingenhagen

-          von-Galen-Straße

-          Lappenbrink

-          Langefort.

 

Verwiesen wird in diesem Zusammenhang darauf, dass diese Konzepte bereits seit längerer Zeit in Bad Laer umgesetzt und von der Bevölkerung durchweg als positiv empfunden werden.

 

Bereits in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 07.04.2005 –Pkt. 7 a d. N.- ist der nachfolgend aufgeführte Beschluss gefasst worden:

 

“Die Verwaltung wird beauftragt, beim Straßenverkehrsamt des Kreises Warendorf für die Ortsdurchfahrt –Klingenhagen von der Einmündung Drostenstraße bis zur Füchtorfer Straße- eine 30 km/h-Zone aus Gründen der erhöhten Verkehrssicherheit, insbesondere für den querenden Fußgänger- und Radfahrerverkehr, zu beantragen.”

 

Hierzu ist nach eingehender Prüfung und Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen, Auswertungen der Unfalldaten, Anhörung der Polizei und Besichtigung der Örtlichkeit mit Verfügung des Straßenverkehrsamtes des Kreises Warendorf vom 21.02.2006 ausgeführt worden, dass eine Tempo-30-Zone auf dem Klingenhagen nicht eingerichtet werden kann.

 

Als Begründung ist angeführt worden, dass die Anordnung von Tempo-30-Zonen sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtsstraßen (Zeichen 306 StVO) erstrecken dürfen. Die Anordnung von Tempo-30-Zonen auf der Grundlage einer flächendeckenden Verkehrsplanung der Gemeinde kann vorgenommen werden. Deren Rahmen soll zugleich das innerörtliche Vorfahrtstraßennetz festgelegen. Weiterhin kommen Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist.

 

Bei der Gemeindestraße “Klingenhagen” handelt es sich um einen Teil der innerörtlichen Hauptverkehrsstraße in Nordsüd-Richtung (Schürenstraße/von-Galen-Straße/Klingenhagen). Ist mit Zeichen 306 StVO beschildert und gehört zum innerörtlichen Vorfahrtstraßennetz. Der Durchgangsverkehr auf dieser Straße ist nicht “von geringer Bedeutung”. Allein aus diesen Gründen scheide daher schon eine Kennzeichnung als Tempo-30-Zone aus. Darüber hinaus ist im Rahmen der Geschwindigkeitsmessungen festgestellt worden, dass 85 % aller Kraftfahrer die Gemeindestraße “Klingenhagen” mit einer Geschwindigkeit von maximal 46 bzw. in Gegenrichtung 49 km/h befuhren. 50 % fuhren sogar nur bis 40 bzw. in Gegenrichtung 39 km/h. Damit werde die zulässige Innerortshöchstgeschwindigkeit von 50 km/h deutlich unterschritten. Die Messergebnisse zeigen, dass die weitaus überwiegende Mehrzahl der Kraftfahrer die Gemeindestraße “Klingenhagen” mit angepasster Geschwindigkeit befährt. Auch aufgrund der Geschwindigkeitsmessergebnisse sei das Vorliegen ein besonderen Gefahrenlage, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h erfordern würde, nicht erkennbar. Zur Verfügung des Straßenverkehrsamtes ist in der Sitzung des Rates am 28.03.2006 –Pkt. 1.3 d. N.- berichtet worden.

 

Die Ausführungen des Straßenverkehrsamtes vom 21.02.2006 zeigen, dass nach der Straßenverkehrsordnung die Einrichtung von 30 km/h-Zonen grundsätzlich zunächst für Straßen des überörtlichen Verkehrs (u.a. Kreisstraßen) für die Bereiche “Langefort” und “von-Galen-Straße” (K 18) und “Lappenbrink” (K 44) ausscheidet.

 

Für den Bereich der Gemeindestraßen “Klingenhagen” und “Schürenstraße” (ehemalige Ortsdurchfahrt der B 475) sollte jedoch erneut Kontakt mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises Warendorf aufgenommen werden hinsichtlich der Einrichtung von 30 km/h-Zonen.

 

Der Infrastrukturausschuss hat sich in seiner Sitzung am 21.01.2010 –Pkt. 3 d. N.- bereits mit dem Antrag auf Einrichtung von 30 km/h-Zonen befasst. Bei acht Ja-Stimmen und fünf Enthaltungen ist nachfolgender Beschluss gefasst worden:

 

“Der Antrag auf Einrichtung von 30-km/h-Zonen vom 16.12.2009 für die Teilabschnitte der Ortsdurchfahrt Schürenstraße und Klingenhagen wird zunächst bis zum Abschluss der Beratungen zur Verkehrsentwicklung hinsichtlich der Einrichtung des Fachmarktzentrums ‚Stadtmitte‘ zurückgestellt. Der Antragsteller ist entsprechend zu informieren.”

 

Da nunmehr die Planung des Sondergebietes mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel auf dem Scheffer-Gelände nicht mehr zum Tragen kommt, kann gegenüber dem Antrag auf Einrichtung von 30 km/h-Zonen beschlossen werden.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.