Vorschlag der Verwaltung:
“Die Verwaltung wird beauftragt den Antrag des
Bauplanungsbüros Füchtenhans GmbH, Sassenberg, vom 16.12.2009 an das
Straßenverkehrsamt des Kreises Warendorf befürwortend weiterzuleiten für die Teilabschnitte der
Ortsdurchfahrt ‚Schürenstraße‘ von der Einmündung Schürenstraße/B 513 bis zum
Kreuzungsbereich Schürenstraße/Langefort und für den ‚Klingenhagen‘ vom
Einmündungsbereich Drostenstraße/Klingenhagen bis zum Einmündungsbereich
Klingenhagen/Füchtorfer Straße hinsichtlich der Einrichtung von 30 km/h-Zonen.”
Mit Schreiben vom 16.12.2009 (Eingang Stadt
Sassenberg: 17.12.2009) ist seitens des Bauplanungsbüros Füchtenhans GmbH,
Sassenberg, beantragt worden für die nachfolgend aufgeführten Ortsdurchfahrten
30 km/h-Zonen einzurichten:
-
Schürenstraße
-
Klingenhagen
-
von-Galen-Straße
-
Lappenbrink
-
Langefort.
Verwiesen wird in diesem Zusammenhang darauf, dass
diese Konzepte bereits seit längerer Zeit in Bad Laer umgesetzt und von der
Bevölkerung durchweg als positiv empfunden werden.
Bereits in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am
07.04.2005 –Pkt. 7 a d. N.- ist der nachfolgend aufgeführte Beschluss gefasst
worden:
“Die Verwaltung wird beauftragt, beim
Straßenverkehrsamt des Kreises Warendorf für die Ortsdurchfahrt –Klingenhagen
von der Einmündung Drostenstraße bis zur Füchtorfer Straße- eine 30 km/h-Zone
aus Gründen der erhöhten Verkehrssicherheit, insbesondere für den querenden
Fußgänger- und Radfahrerverkehr, zu beantragen.”
Hierzu ist nach eingehender Prüfung und Durchführung
von Geschwindigkeitsmessungen, Auswertungen der Unfalldaten, Anhörung der
Polizei und Besichtigung der Örtlichkeit mit Verfügung des Straßenverkehrsamtes
des Kreises Warendorf vom 21.02.2006 ausgeführt worden, dass eine Tempo-30-Zone
auf dem Klingenhagen nicht eingerichtet werden kann.
Als Begründung ist angeführt worden, dass die
Anordnung von Tempo-30-Zonen sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs
(Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtsstraßen (Zeichen
306 StVO) erstrecken dürfen. Die Anordnung von Tempo-30-Zonen auf der Grundlage
einer flächendeckenden Verkehrsplanung der Gemeinde kann vorgenommen werden.
Deren Rahmen soll zugleich das innerörtliche Vorfahrtstraßennetz festgelegen.
Weiterhin kommen Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen nur dort in Betracht, wo
der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist.
Bei der Gemeindestraße “Klingenhagen” handelt es sich
um einen Teil der innerörtlichen Hauptverkehrsstraße in Nordsüd-Richtung
(Schürenstraße/von-Galen-Straße/Klingenhagen). Ist mit Zeichen 306 StVO
beschildert und gehört zum innerörtlichen Vorfahrtstraßennetz. Der
Durchgangsverkehr auf dieser Straße ist nicht “von geringer Bedeutung”. Allein
aus diesen Gründen scheide daher schon eine Kennzeichnung als Tempo-30-Zone
aus. Darüber hinaus ist im Rahmen der Geschwindigkeitsmessungen festgestellt
worden, dass 85 % aller Kraftfahrer die Gemeindestraße “Klingenhagen” mit einer
Geschwindigkeit von maximal 46 bzw. in Gegenrichtung 49 km/h befuhren. 50 %
fuhren sogar nur bis 40 bzw. in Gegenrichtung 39 km/h. Damit werde die
zulässige Innerortshöchstgeschwindigkeit von 50 km/h deutlich unterschritten.
Die Messergebnisse zeigen, dass die weitaus überwiegende Mehrzahl der
Kraftfahrer die Gemeindestraße “Klingenhagen” mit angepasster Geschwindigkeit
befährt. Auch aufgrund der Geschwindigkeitsmessergebnisse sei das Vorliegen ein
besonderen Gefahrenlage, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h
erfordern würde, nicht erkennbar. Zur Verfügung des Straßenverkehrsamtes ist in
der Sitzung des Rates am 28.03.2006 –Pkt. 1.3 d. N.- berichtet worden.
Die Ausführungen des Straßenverkehrsamtes vom
21.02.2006 zeigen, dass nach der Straßenverkehrsordnung die Einrichtung von 30
km/h-Zonen grundsätzlich zunächst für Straßen des überörtlichen Verkehrs (u.a.
Kreisstraßen) für die Bereiche “Langefort” und “von-Galen-Straße” (K 18) und
“Lappenbrink” (K 44) ausscheidet.
Für den Bereich der Gemeindestraßen “Klingenhagen” und
“Schürenstraße” (ehemalige Ortsdurchfahrt der B 475) sollte jedoch erneut
Kontakt mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises Warendorf aufgenommen werden
hinsichtlich der Einrichtung von 30 km/h-Zonen.
Der Infrastrukturausschuss hat sich in seiner Sitzung
am 21.01.2010 –Pkt. 3 d. N.- bereits mit dem Antrag auf Einrichtung von 30
km/h-Zonen befasst. Bei acht Ja-Stimmen und fünf Enthaltungen ist nachfolgender
Beschluss gefasst worden:
“Der Antrag auf Einrichtung von 30-km/h-Zonen vom
16.12.2009 für die Teilabschnitte der Ortsdurchfahrt Schürenstraße und
Klingenhagen wird zunächst bis zum Abschluss der Beratungen zur Verkehrsentwicklung
hinsichtlich der Einrichtung des Fachmarktzentrums ‚Stadtmitte‘ zurückgestellt.
Der Antragsteller ist entsprechend zu informieren.”
Da nunmehr die Planung des Sondergebietes mit der
Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel auf dem Scheffer-Gelände nicht mehr
zum Tragen kommt, kann gegenüber dem Antrag auf Einrichtung von 30 km/h-Zonen
beschlossen werden.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.