Betreff
Bebauungsplan "Sassenberg-Ost" - 3. Erweiterung -Änderung der Firstrichtung auf dem Grundstück Danziger Straße 46-
Vorlage
60/030/2010
Aktenzeichen
60 622-21/10
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

“Die Satzung der Stadt Sassenberg über die Änderung der Gestaltungssatzung gem. § 86 BauO NRW zum Bebauungsplan ‚Sassenberg-Ost‘ – 3. Erweiterung – wird gem. der Anlage         zu dieser Niederschrift beschlossen.”


Mit Schreiben vom 21.07.2010 ist seitens der Planungsgesellschaft Altefrohne mbH, Warendorf, ein Antrag auf Änderung der Firstrichtung für das Grundstück Danziger Straße 46 (Gemarkung Sassenberg, Flur 9, Flurstück 287) vorgelegt worden.

 

Als Begründung wird ausgeführt, dass der Bauherr querschnittsgelähmt und das alltägliche Fortbewegungsmittel der Rollstuhl sei. Insofern sei es notwendig, eine großzügig bemessene Wohnfläche im Erdgeschoss unterzubringen.

 

Um die maximale Firsthöhe von 9.50 m nicht zu überschreiten, müsse sich das Gebäude in Längsform auf dem Grundstück (West-Ost-Ausbildung) erstrecken. Nach dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan “Sassenberg-Ost” – 3. Erweiterung – ist die Firstrichtung für das Grundstück Danziger Straße 46 derzeit von Nord nach Süd ausgebildet.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.