Betreff
Bebauungsplan "Poggenbrook" - 11. Änderung -Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken und Satzungsbeschluss-
Vorlage
60/026/2010
Aktenzeichen
60 622-21/3
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

“Der Bebauungsplan ‚Poggenbrook‘ – 11. Änderung – wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666/SGV. NRW 2023) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV. NRW S. 950/SGV. NRW 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan hat an der Beschlussfassung teilgehabt.”


Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zur Umnutzung des ehemaligen Getränkemarktes an der Füchtorfer Straße zu einem Baumarkt ist in der Zeit vom 25.06.2010 bis zum 26.07.2010 -einschließlich- durchgeführt worden.

 

Seitens der Bürgerinnen und Bürger sowie der beteiligten Träger öffentlicher Belange sind Anregungen und Bedenken im Planverfahren nicht vorgetragen worden, so dass nunmehr der Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB gefasst werden kann.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.