Vorschlag der Verwaltung:
“Der Bebauungsplan ‚Poggenbrook‘ – 11. Änderung – wird
gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666/SGV. NRW 2023)
zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV. NRW S. 950/SGV. NRW 2023) und
der §§ 1 und 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch
Gesetz vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) als Satzung beschlossen. Die Begründung
zum Bebauungsplan hat an der Beschlussfassung teilgehabt.”
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zur Umnutzung des ehemaligen Getränkemarktes an der
Füchtorfer Straße zu einem Baumarkt ist in der Zeit vom 25.06.2010 bis zum
26.07.2010 -einschließlich- durchgeführt worden.
Seitens der Bürgerinnen und Bürger sowie der
beteiligten Träger öffentlicher Belange sind Anregungen und Bedenken im
Planverfahren nicht vorgetragen worden, so dass nunmehr der Satzungsbeschluss
gem. § 10 BauGB gefasst werden kann.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.