Vorschlag der Verwaltung:
„Der Betriebsleitung des
Wasserwerkes und des Abwasserwerkes wird für das Wirtschaftsjahr 2009
Entlastung erteilt.“
Nach § 5 Abs. 5 der
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) hat der
Betriebsausschuss eine Entscheidung über die Entlastung der Betriebsleitung zu
treffen.
In der Sitzung des
Betriebsausschusse für das Wasserwerk und das Abwasserwerk am 09.09.2010 stehen
sowohl die Schlussbesprechungen als auch auf der Grundlage der Berichte der
WIBERA AG über die Prüfung der Jahresabschlüsse die Feststellungen der Jahresabschlüsse
des Wasserwerkes und des Abwasserwerkes zum 31.12.2009 zur Beratung an.
Ergänzend ist darauf
hinzuweisen, dass nach § 4 Buchstabe c) der EigVO NRW nunmehr der Rat über die
Entlastung des Betriebsausschusses zu entscheiden hat. Eine entsprechende
Beratung ist für die Sitzung des Rates am 28.09.2010 vorgesehen.
Zuständig für die
Beschlussfassung ist der Betriebsausschuss.