Vorschlag der Verwaltung:
„Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Kath. Kirchengemeinde
St. Johannes Ev., Sassenberg, und der Kath. Kirchengemeinde St. Mariä
Himmelfahrt, Füchtorf, eine Vereinbarung zur Finanzierung von Zusatzplätzen in
katholischen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.08.2010 entsprechend dem als
Anlage beigefügten Vereinbarungsvorschlag abzuschließen.“
Auf Grund des Beschlusses des Sozial-, Jugend-,
Kultur-, Sport- und Schulausschusses vom 01.04.2008 -Pkt. 4 d. N.- hat die
Stadt Sassenberg seinerzeit mit den beiden oben genannten Kirchengemeinden eine
Vereinbarung zur Finanzierung von Zusatzplätzen in den katholischen
Kindertageseinrichtungen abgeschlossen.
Diese Vereinbarung war befristet bis zum 31.07.2010.
Mit Schreiben vom 09.02.2010 hat die Zentralrendantur
der katholischen Kirchengemeinden im Dekanat Warendorf darum gebeten, die zum
31.07.2010 ausgelaufene Vereinbarung unter § 8 dahingehend zu verändern, dass
sich diese Vereinbarung um jeweils ein Jahr verlängert, sofern sie nicht durch
die Stadt Sassenberg oder durch die katholischen Kirchengemeinden bis zum
31.12. mit Wirkung zum 31.07. des Folgejahres gekündigt wird.
Grund für die Neufassung der Vereinbarung war, dass
zum 01.08.2008 das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern
(Kinderbildungsgesetz -KiBiz-) in Kraft getreten ist und damit verbunden eine
grundlegende Neugestaltung der Finanzierung der sog. Zusatzplätze erforderlich
wurde.
In den zurückliegenden zwei Jahren konnten mannigfaltige
Erfahrungen mit dem KiBiz gesammelt werden. Aus diesem Grund war die
Vereinbarung seinerzeit zunächst einmal auch nur auf zwei Jahre ausgelegt. Auch
die Kindergartenlandschaft hat sich mit der Schließung der katholischen
Einrichtung St. Rafael zum 31.07.2010 geändert.
Aus den so gesammelten Erkenntnissen war es
erforderlich, die vertragliche Vereinbarung zu überarbeiten. Im Rahmen der
geführten Korrespondenz bzw. persönlichen Gespräche konnte erreicht werden,
dass die finanziellen Belastungen der Stadt Sassenberg aus dieser vertraglichen
Vereinbarung sich um rd. 6.000,00 € pro Kindergartenjahr verringern.
Begründet
ist dies im Wesentlichen, darin, dass die kirchliche Grundversorgung (je 60
Katholiken mit Hauptwohnsitz in Sassenberg = 1 Kindergartenplatz) nach der
Schließung des Kindergartens St. Rafael für die Ortslage Sassenberg nicht mehr
ausgeschöpft wird. Hier stellt sich mit Beginn des Kindergartenjahres 2010/2011
eine Unterbelegung von rd. 11 Plätzen ein. In der Ortslage Füchtorf ist das
Bild hingegen unverändert. Hier werden in der katholischen Einrichtung 95
Plätze vorgehalten. Nach der kirchlichen Grundversorgung wäre jedoch nur eine
Platzzahl von rd. 43 Plätzen erforderlich. Es ergibt sich hier eine Anzahl von
Zusatzplätzen in Höhe von 52. Durch entsprechende Verhandlungen konnte erreicht
werden, dass die Unterversorgung in der Ortslage Sassenberg mit den kirchlichen
Zusatzplätzen in Füchtorf verrechnet wird.
Die Höhe des kommunalen Zuschusses für die
Zusatzplätze beträgt weiterhin 12 % des Mittelwertes aller nach § 19 Abs. 3
KiBiz bewilligten Kindspauschalen in kirchlich-katholischen Tageseinrichtungen
bezogen auf die jeweilige Stadt/Gemeinde. Weiterer wichtiger Inhalt des
Vertrages ist, dass die Träger der katholischen Einrichtungen sich weiterhin am
Ausbau der U 3-Betreuung beteiligen. Ferner werden die kirchlichen Träger
zukünftig die Betreuung von Kindern mit besonderen Bedarfslagen analog der
Regelung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (Berufstätigkeit, Aus- und
Fortbildung, Eingliederungsmaßnahmen, familiäre Belastungen,
Kindeswohlgefährdung) vorrangig berücksichtigen. Dies gilt für Kinder aller
Altersgruppen sowohl während des üblichen Aufnahmeverfahrens als auch bei der
Belegung von Zusatzplätzen in Notfällen innerhalb des jeweils laufenden
Kindergartenjahres.
Auf die Vorhaltung dieser sog. Zusatzplätze kann zur
Zeit noch nicht verzichtet werden, da ansonsten der Rechtsanspruch insbesondere
in der Ortslage Füchtorf auf einen Kindergartenplatz gefährdet wäre.
Zu den finanziellen Auswirkungen ist auszuführen, dass
im Kindergartenjahr 2008/2009 insgesamt rd. 35.000,00 € für die Finanzierung
der Zusatzplätze seitens der Stadt aufgewandt worden sind. Hierbei entfallen
26.000,00 € auf die Ortslage Füchtorf und 9.000,00 € auf die Ortslage Sassenberg.
Für das Kindergartenjahr 2009/2010 stellt sich die
Situation wie folgt dar. Hier entfallen rd. 29.000,00 € auf die Ortslage
Füchtorf und 7.000,00 € auf die Ortslage Sassenberg, insgesamt somit 36.000,00
€.