Betreff
Vereinbarung zur Finanzierung von Zusatzplätzen in katholischen Kindertageseinrichtungen zwischen der Stadt Sassenberg und der Kath. Kirchengemeinde St. Johannes Ev., Sassenberg, sowie der Kath. Kirchgemeinde St. Mariä Himmelfahrt, Füchtorf
Vorlage
50/080/2010
Aktenzeichen
50 449-01/1
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Kath. Kirchengemeinde St. Johannes Ev., Sassenberg, und der Kath. Kirchengemeinde St. Mariä Himmelfahrt, Füchtorf, eine Vereinbarung zur Finanzierung von Zusatzplätzen in katholischen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.08.2010 entsprechend dem als Anlage beigefügten Vereinbarungsvorschlag abzuschließen.“


Auf Grund des Beschlusses des Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschusses vom 01.04.2008 -Pkt. 4 d. N.- hat die Stadt Sassenberg seinerzeit mit den beiden oben genannten Kirchengemeinden eine Vereinbarung zur Finanzierung von Zusatzplätzen in den katholischen Kindertageseinrichtungen abgeschlossen.

 

Diese Vereinbarung war befristet bis zum 31.07.2010.

 

Mit Schreiben vom 09.02.2010 hat die Zentralrendantur der katholischen Kirchengemeinden im Dekanat Warendorf darum gebeten, die zum 31.07.2010 ausgelaufene Vereinbarung unter § 8 dahingehend zu verändern, dass sich diese Vereinbarung um jeweils ein Jahr verlängert, sofern sie nicht durch die Stadt Sassenberg oder durch die katholischen Kirchengemeinden bis zum 31.12. mit Wirkung zum 31.07. des Folgejahres gekündigt wird.

 

Grund für die Neufassung der Vereinbarung war, dass zum 01.08.2008 das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz -KiBiz-) in Kraft getreten ist und damit verbunden eine grundlegende Neugestaltung der Finanzierung der sog. Zusatzplätze erforderlich wurde.

 

In den zurückliegenden zwei Jahren konnten mannigfaltige Erfahrungen mit dem KiBiz gesammelt werden. Aus diesem Grund war die Vereinbarung seinerzeit zunächst einmal auch nur auf zwei Jahre ausgelegt. Auch die Kindergartenlandschaft hat sich mit der Schließung der katholischen Einrichtung St. Rafael zum 31.07.2010 geändert.

 

Aus den so gesammelten Erkenntnissen war es erforderlich, die vertragliche Vereinbarung zu überarbeiten. Im Rahmen der geführten Korrespondenz bzw. persönlichen Gespräche konnte erreicht werden, dass die finanziellen Belastungen der Stadt Sassenberg aus dieser vertraglichen Vereinbarung sich um rd. 6.000,00 € pro Kindergartenjahr verringern.

 

Begründet ist dies im Wesentlichen, darin, dass die kirchliche Grundversorgung (je 60 Katholiken mit Hauptwohnsitz in Sassenberg = 1 Kindergartenplatz) nach der Schließung des Kindergartens St. Rafael für die Ortslage Sassenberg nicht mehr ausgeschöpft wird. Hier stellt sich mit Beginn des Kindergartenjahres 2010/2011 eine Unterbelegung von rd. 11 Plätzen ein. In der Ortslage Füchtorf ist das Bild hingegen unverändert. Hier werden in der katholischen Einrichtung 95 Plätze vorgehalten. Nach der kirchlichen Grundversorgung wäre jedoch nur eine Platzzahl von rd. 43 Plätzen erforderlich. Es ergibt sich hier eine Anzahl von Zusatzplätzen in Höhe von 52. Durch entsprechende Verhandlungen konnte erreicht werden, dass die Unterversorgung in der Ortslage Sassenberg mit den kirchlichen Zusatzplätzen in Füchtorf verrechnet wird.

 

Die Höhe des kommunalen Zuschusses für die Zusatzplätze beträgt weiterhin 12 % des Mittelwertes aller nach § 19 Abs. 3 KiBiz bewilligten Kindspauschalen in kirchlich-katholischen Tageseinrichtungen bezogen auf die jeweilige Stadt/Gemeinde. Weiterer wichtiger Inhalt des Vertrages ist, dass die Träger der katholischen Einrichtungen sich weiterhin am Ausbau der U 3-Betreuung beteiligen. Ferner werden die kirchlichen Träger zukünftig die Betreuung von Kindern mit besonderen Bedarfslagen analog der Regelung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (Berufstätigkeit, Aus- und Fortbildung, Eingliederungsmaßnahmen, familiäre Belastungen, Kindeswohlgefährdung) vorrangig berücksichtigen. Dies gilt für Kinder aller Altersgruppen sowohl während des üblichen Aufnahmeverfahrens als auch bei der Belegung von Zusatzplätzen in Notfällen innerhalb des jeweils laufenden Kindergartenjahres.

 

Auf die Vorhaltung dieser sog. Zusatzplätze kann zur Zeit noch nicht verzichtet werden, da ansonsten der Rechtsanspruch insbesondere in der Ortslage Füchtorf auf einen Kindergartenplatz gefährdet wäre.

 

Zu den finanziellen Auswirkungen ist auszuführen, dass im Kindergartenjahr 2008/2009 insgesamt rd. 35.000,00 € für die Finanzierung der Zusatzplätze seitens der Stadt aufgewandt worden sind. Hierbei entfallen 26.000,00 € auf die Ortslage Füchtorf und 9.000,00 € auf die Ortslage Sassenberg.

 

Für das Kindergartenjahr 2009/2010 stellt sich die Situation wie folgt dar. Hier entfallen rd. 29.000,00 € auf die Ortslage Füchtorf und 7.000,00 € auf die Ortslage Sassenberg, insgesamt somit 36.000,00 €.