Vorschlag der Verwaltung:
“Die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan
‚Erholungsgebiet Feldmark‘ – Detailplan 2 – Wochenendhausgebiet Feldmark GmbH –
Umwandlung in ein Reines Wohngebiet – werden aus Gründen des vorbeugenden
Brandschutzes wie nachfolgend aufgeführt ergänzt:
- Im jeweiligen Randbereich zur Abgrenzung des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes aus festen Materialien bis zu einer Höhe
von 2,00 m über Geländeniveau.
- Zwischen den privaten Aufstellplätzen:
a)
aus festen
Materialien bis zu einer Höhe von 1,20 m über Geländeniveau
b)
aus nicht
brennbaren festen Materialien bis zu einer Höhe von 1,60 m über Geländeniveau.
- Zu den Fahrwegen aus festen Materialien bis zu einer
Höhe von 1,20 m über Geländeniveau.
- Hecken als Einfriedigungen sind unzulässig
Hecken sind nur auf den Aufstellplätzen mit einer max.
Höhe von 1,20 m über Geländeniveau zulässig. Zur Grenze der privaten
Aufstellplätze und zu den Fahrwegen müssen sie einen Mindestabstand von 2,50 m
einhalten.
Der Antrag der Feldmarkgemeinschaft GbR, Kiefernweg 9,
48336 Sassenberg vom 22.06.2009 auf Erhöhung der Grundfläche der derzeitigen
Wochenendhäuser von maximal 70,00 m² auf 100,00 m² wird aus städtebaulicher
Sicht sowie aus Gründen der Gesamterschließung des Detailplanes 2
einschließlich des Erweiterungsbereiches abgelehnt.
Das weitere Verfahren richtet sich nach den
Beschlüssen des Infrastrukturausschusses vom 02.04.2009 –Pkt. 10 d.
N.-/25.02.2010 –Pkt. 8. d. N.- wonach die Verwaltung beauftragt ist, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.”
Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am
25.02.2010 –Pkt. 8 d. N.- aufgrund der bauordnungsrechtlichen und städtebaulichen
Abstimmung mit dem Kreisbauamt Warendorf den Beschluss des
Infrastrukturausschusses vom 02.04.2009 –Pkt. 10 d. N.- dahingehend korrigiert,
dass das Sondergebiet einschließlich der Erweiterung mit der Zweckbestimmung
“Wochenendhausgebiet” umgewandelt wird in ein Reines Wohngebiet (WR).
In Abstimmung mit dem Kreisbauamt Warendorf sowie dem
Brandschutztechniker der Stadt Sassenberg sollten in Detailplänen zum
Erholungsgebiet Feldmark aus Sicht des vorbeugenden Brandschutzes und der
Einhaltung der Schutzziele einheitliche Festsetzungen zu Einfriedigungen
festgesetzt werden. Es handelt sich hierbei um die nachfolgenden textlichen
Festsetzungen:
- Im jeweiligen Randbereich zur Abgrenzung des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes aus festen Materialien bis zu einer Höhe
von 2,00 m über Geländeniveau.
- Zwischen den privaten Aufstellplätzen:
a)
aus festen
Materialien bis zu einer Höhe von 1,20 m über Geländeniveau
b)
aus nicht
brennbaren festen Materialien bis zu einer Höhe von 1,60 m über Geländeniveau.
- Zu den Fahrwegen aus festen Materialien bis zu einer
Höhe von 1,20 m über Geländeniveau.
- Hecken als Einfriedigungen sind unzulässig
Hecken sind nur auf den Aufstellplätzen mit einer max.
Höhe von 1,20 m über Geländeniveau zulässig. Zur Grenze der privaten
Aufstellplätze und zu den Fahrwegen müssen sie einen Mindestabstand von 2,50 m
einhalten.
Darüber hinaus ist in der Sitzung des
Infrastrukturausschusses am 25.02.2010 –Pkt. 8 d. N.- zum Antrag der
Feldmarkgemeinschaft auf Erhöhung der derzeit zulässigen Grundfläche der
Wochenendhäuser von 70,00 m² auf 100,00 m² berichtet worden. Hier sollte es
ebenfalls in enger Abstimmung mit dem Kreis Warendorf aufgrund des
Gebietscharakters lediglich bei der Umwandlung des Wochenendhausgebietes zu
einem Reinen Wohngebiet verbleiben. Die weiteren Festsetzungen insbesondere
hinsichtlich einer Erhöhung der derzeit zulässigen Grundfläche von 70,00 m²
sollte daher aus städtebaulicher Sicht im Hinblick auf den Gebietscharakter
sowie die vorhandene Erschließung nicht geändert werden.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.