Betreff
Erstellung eines städtebaulichen Gesamtkonzeptes -Antrag der CDU-Fraktion vom 04.05.2010-
Vorlage
60/013/2010
Aktenzeichen
60 622-11 / 60 622-21
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

“Dem Antrag der CDU-Fraktion Sassenberg-Füchtorf vom 04.05.2010 wird dahingehend gefolgt, dass

 

1.        ein städtebauliches Gesamtkonzept erstellt wird, damit in Zukunft auch an anderen Standorten, bei der Entwicklung und Bebauung keine Probleme entstehen. Hier ist auch das Gelände der ehemaligen Firma Gebrasa zu erwähnen, dabei zukunftbezogene Entwicklungen auch für einen Investor im Vorfeld Klarheit und Planungssicherheit bestehen muss

2.        die Erstellung eines städtebaulichen Konzeptes erfolgt unter Berücksichtigung der nachfolgenden Kriterien:

-        Regionalplan/Fortschreibung des Regionalplanes

-        Flächennutzungsplan der Stadt Sassenberg

-        Plankonzept touristische Strukturen und Potentiale

-        Einzelhandelskonzept der Firma BBE, Münster

-       Verträglichkeitsanalysen im Zusammenhang mit der Aufplanung Stadtmitte der Firma BBE, Münster und der GMA, Köln

-        Strukturkonzept Schlossstraße/Firma Gebrasa Rath

-        Bebauungsplanentwurf “Stadtmitte” aus den Jahren 2005/2006

 

Nachfolgende Planungsbüros sind zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern, ein Gesamtkonzept oder aber einzelne sogenannte Bausteine des Konzeptes anzubieten:

 

-        Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld

-        Ingenieurgesellschaft Niederwemmer, Timm und Suhre, Münster

-        Büro für Stadtplanung und Kommunalberatung Tischmann Schrooten, Rheda-Wiedenbrück.”


Seitens der CDU-Fraktion ist mit Schreiben vom 04.05.2010 ein Fraktionsantrag zur Stadtentwicklung vorgelegt worden. Hierin wird ausgeführt, dass nach Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 18.03.2010 –Pkt. 5 d. N.- zum Bebauungsplan “Stadtmitte” – Erweiterung – seitens des Landrates des Kreises Warendorf vom 19.04.2010 die Erstellung eines gesamtstädtebaulichen Konzeptes erfolgen soll, damit in Zukunft auch an anderen Standorten bei der Entwicklung und Bebauung keine Probleme entstehen.

 

Der Antrag der CDU-Fraktion vom 04.05.2010 ist als Anlage beigefügt.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.