Vorschlag der Verwaltung:
a)
“Das
Planverfahren zum Bebauungsplan ‚Stadtmitte‘ – Erweiterung – wird nicht weiter
verfolgt. Der Aufstellungsbeschluss des Infrastrukturausschusses des Rates der
Stadt Sassenberg vom 02.04.2009 –Pkt. 8 d. N.- wird aufgehoben.”
b.a) “Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan ‚Stadtmitte‘ – Erweiterung – unter den nachfolgend aufgeführten Maßgaben durchzuführen:
-
Aufteilung des
Sondergebietes in einzelne Sondergebiete für jeweils ein konkretes Vorhaben,
-
SO 1:
Lebensmittel-Vollversorger – Verkaufsfläche (VK) max. 1.750,00 m²
-
SO 2: Drogeriefachmarkt – Verkaufsfläche (VK) max.
650,00 m²
-
SO 3
Textilfachmarkt – Verkaufsfläche (VK) max. 375,00 m²
oder alternativ
Schuhfachmarkt – Verkaufsfläche (VK) max.
375,00 m²
-
SO 4: Textilfachmarkt – Verkaufsfläche (VK) max.
425,00 m²
oder alternativ
Tierfachmarkt – Verkaufsfläche (VK) max.
400,00 m²
-
SO 5:
Kleinkaufhaus – Verkaufsfläche (VK) max. 450,00 m²
-
verschiedene
Dienstleistungsangebote um dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung des
Bundesverwaltungsgerichtes Rechnung zu tragen. Es verbleibt bei der maximalen
Verkaufsfläche von 3.650 m².
-
überarbeitete
Aussagen zum Verkehrsgutachten der Ingenieurgesellschaft nts vom 16.06.2009
insbesondere hinsichtlich des zu- und abfahrenden Verkehrs zur Von-Galen-Straße
sowie zur Hesselstraße sowie Aussagen zum Anlieferverkehr mit Anbindung an die
Hesselstraße
-
Überarbeitung des
Immissionsgutachtens der Ingenieurgesellschaft nts vom 17.06.2009 insbesondere
unter Berücksichtigung des Zu- und Anlieferverkehres sowie der Zufahrten für
den Pkw-Kundenverkehr.
Es erfolgt gem. § 4 a Abs. 3 BauGB keine Einschränkung des Beteiligungsrahmens sowie der Dauer der Auslegung.”
b.b) “Auf der Basis des seitens der
CDU-Fraktion mit Fraktionsantrag vom 04.05.2010 in der Sitzung des
Infrastrukturausschusses am 27.05.2010 vorgestellten städtebaulichen Konzeptes
zur Innenstadtentwicklung auf dem Scheffer-Gelände wird die Aufplanung weiter
verfolgt/nicht weiter verfolgt.”
Der Rat hat in seiner Sitzung am 18.03.2010 –Pkt. 5 d.
N.- den Bebauungsplan “Stadtmitte” – Erweiterung – bei 14 Ja-Stimmen, 11
Nein-Stimmen und einer Enthaltung als Satzung beschlossen. Mit Schreiben vom
30.03.2010 ist der Beschluss des Rates vom 18.03.2010 –Pkt. 5 d. N.- gem. § 54
Abs. 2 Satz 4 GO NRW beanstandet worden.
In der Sitzung des Rates am 14.04.2010 –Pkt. 4 d. N.-
ist zur Erweiterung des Bebauungsplanes “Stadtmitte” erneut beraten und
beschlossen worden. Mit Verfügung vom 19.04.2010 ist der Beschluss des Rates
vom 18.03.2010 –Pkt. 5 d. N.- zum Bebauungsplan “Stadtmitte” – Erweiterung –
seitens des Landrates aufgehoben worden.
Seitens der CDU-Fraktion ist mit Schreiben vom
04.05.2010 ein Fraktionsantrag zur Innenstadtentwicklung auf dem
Scheffer-Gelände zwecks eines alternativen Konzeptes vorgelegt worden. Der Antrag
ist als Anlage 1 beigefügt. Ein erstes Konzept wird seitens der CDU-Fraktion in
der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 27.05.2010 vorgestellt. Ein erstes
Foto (Anlage 2) des Konzeptes ist der Vorlage beigefügt.
Es ist nunmehr darüber zu entscheiden, ob das
Planverfahren eingestellt oder fortgeführt werden soll. Es bestehen folgende
Beschlussmöglichkeiten:
a)
Das Planverfahren
zum Bebauungsplan ‚Stadtmitte‘ – Erweiterung – wird nicht weiter verfolgt. Der
Aufstellungsbeschluss des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt
Sassenberg vom 02.04.2009 –Pkt. 8 d. N.- wird aufgehoben
b)
Soweit das
Planverfahren fortgeführt werden soll, ist eine erneute
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB erforderlich.
b.a) Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan
‚Stadtmitte‘ – Erweiterung – unter den nachfolgend aufgeführten Maßgaben
durchzuführen:
-
Aufteilung des
Sondergebietes in einzelne Sondergebiete für jeweils ein konkretes Vorhaben,
-
SO 1:
Lebensmittel-Vollversorger – Verkaufsfläche (VK) max. 1.750,00 m²
-
SO 2: Drogeriefachmarkt – Verkaufsfläche (VK) max.
650,00 m²
-
SO 3
Textilfachmarkt – Verkaufsfläche (VK) max. 375,00 m²
oder alternativ
Schuhfachmarkt – Verkaufsfläche (VK) max.
375,00 m²
-
SO 4: Textilfachmarkt – Verkaufsfläche (VK) max.
425,00 m²
oder alternativ
Tierfachmarkt – Verkaufsfläche (VK) max.
400,00 m²
-
SO 5:
Kleinkaufhaus – Verkaufsfläche (VK) max. 450,00 m²
-
verschiedene
Dienstleistungsangebote um dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung des
Bundesverwaltungsgerichtes Rechnung zu tragen. Es verbleibt bei der maximalen
Verkaufsfläche von 3.650 m².
-
überarbeitete
Aussagen zum Verkehrsgutachten der Ingenieurgesellschaft nts vom 16.06.2009
insbesondere hinsichtlich des zu- und abfahrenden Verkehrs zur Von-Galen-Straße
sowie zur Hesselstraße sowie Aussagen zum Anlieferverkehr mit Anbindung an die
Hesselstraße
-
Überarbeitung des
Immissionsgutachtens der Ingenieurgesellschaft nts vom 17.06.2009 insbesondere
unter Berücksichtigung des Zu- und Anlieferverkehres sowie der Zufahrten für
den Pkw-Kundenverkehr.
Es erfolgt gem. § 4 a Abs. 3 BauGB keine Einschränkung des Beteiligungsrahmens sowie der Dauer der Auslegung.
Bei Fortführung des Planverfahrens ist eine erneute
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB ohne Einschränkungen
erforderlich. Grundlage der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung ist die
Aufteilung des bisherigen einheitlichen Sondergebietes in einzelne Sondergebiet
für jeweils ein konkretes Vorhaben, um dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung
des Bundesverwaltungsgerichtes Rechnung zu tragen bei einer weiterhin
festgesetzten maximalen Verkaufsfläche von 3.650,00 m². Der Planentwurf ist als
Anlage 3 beigefügt.
Das Erfordernis einer erneuten
Öffentlichkeitsbeteiligung, das jede inhaltliche Änderung der Festsetzungen des
Bebauungsplanes betrifft, ergibt sich aus § 4 a Abs. 3 Satz 1 BauGB. Eine
eingeschränkte Öffentlichkeitsbeteiligung (es kann bestimmt werden, dass
Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden
können sowie die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme kann
angemessen verkürzt werden) sollte nicht vorgenommen werden, da augenscheinlich
durch den zukünftigen neuerlichen Bebauungsplanentwurf “Stadtmitte” –
Erweiterung – die Grundzüge der Planung berührt sind. In den Planentwurf sind
darüber hinaus Aussagen zur aktuellen Verkehrs- und Immissionssituation
einzupflegen.
b.b.) Auf der Basis des seitens der CDU-Fraktion
mit Fraktionsantrag vom 04.05.2010 in der Sitzung des Infrastrukturausschusses
am 27.05.2010 vorgestellten städtebaulichen Konzeptes zur Innenstadtentwicklung
auf dem Scheffer-Gelände wird die Aufplanung weiter verfolgt/nicht weiter verfolgt.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.