Vorschlag der Verwaltung:
a)
“Das
Planverfahren zum Bebauungsplan ‚Stadtmitte‘ – 1. Änderung – wird nicht weiter
verfolgt. Der Aufstellungsbeschluss des Infrastrukturausschusses des Rates der
Stadt Sassenberg vom 02.04.2009 –Pkt. 9 d. N.- wird aufgehoben.”
b)
“Der
Ratsbeschluss vom 18.04.2010 –Pkt. 3.1 d. N.- zum Bebauungsplan ‚Stadtmitte‘ –
1. Änderung – wird aufgehoben. Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB ohne Einschränkungen des
Beteiligungsrahmens sowie der Dauer der Auslegung durchzuführen.”
Der Rat hat in seiner Sitzung am 18.03.2010 –Pkt. 3.1 d. N.- bei 14 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen den Bebauungsplan “Stadtmitte” – 1. Änderung – als Satzung beschlossen.
In der Sitzung des Rates der Stadt Sassenberg am
14.04.2010 –Pkt. 5 d. N.- ist zur 1. Änderung des Bebauungsplanes “Stadtmitte”
erneut beraten und beschlossen worden. Aufgrund des Abstimmungsergebnisses hat
der Satzungsbeschluss vom 18.03.2010 –Pkt. 3.1 d. N.- weiterhin Bestand.
Ausgeführt worden ist in der Sitzung des Rates am 14.04.2010 abschließend, dass
festzuhalten sei, dass der Beschluss u. a. angesichts der vorhergehenden
Beschlussfassungen bzw. in Anbetracht der Entscheidung des Kreises Warendorf
keine Umsetzung verlange.
Es ist nunmehr darüber zu entscheiden, ob das
Planverfahren eingestellt oder fortgeführt werden soll. Es bestehen folgende
Beschlussmöglichkeiten:
a)
Das Planverfahren
zum Bebauungsplan ‚Stadtmitte‘ – 1. Änderung – wird nicht weiter verfolgt. Der
Aufstellungsbeschluss des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt
Sassenberg vom 02.04.2009 –Pkt. 9 d. N.- wird aufgehoben
Soweit das Planverfahren fortgeführt werden soll, ist
eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB erforderlich.
b)
Der Ratsbeschluss
vom 18.04.2010 –Pkt. 3.1 d. N.- zum Bebauungsplan ‚Stadtmitte‘ – 1. Änderung –
wird aufgehoben. Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB ohne Einschränkungen des
Beteiligungsrahmens sowie der Dauer der Auslegung durchzuführen.
Nach Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 18.03.2010
zum Bebauungsplan “Stadtmitte” – Erweiterung – durch den Landrat mit Verfügung
vom 19.04.2010 sollte aus Gründen der unmittelbaren städtebaulichen Verbindung
der beiden Bebauungspläne “Stadtmitte” – Erweiterung – und “Stadtmitte” – 1.
Änderung – eine erneute gemeinsame Abhandlung der Planverfahren aus
städtebaulicher Sicht erfolgen. Diesbezüglich sollte der Satzungsbeschluss zum
Bebauungsplan “Stadtmitte” – 1. Änderung – vom 18.03.2010 –Pkt. 3.1 d. N.-
aufgehoben werden. Im Anschluss hieran kann die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 4 a Abs. 3 BauGB ohne Einschränkung des Beteiligungsrahmens durchgeführt
werden.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.