Betreff
Bebauungsplan "Stadtmitte" - 1. Änderung -Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 18.03.2010 und Beschluss über die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB-
Vorlage
60/009/2010
Aktenzeichen
60 622-21/56
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

a)      “Das Planverfahren zum Bebauungsplan ‚Stadtmitte‘ – 1. Änderung – wird nicht weiter verfolgt. Der Aufstellungsbeschluss des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg vom 02.04.2009 –Pkt. 9 d. N.- wird aufgehoben.”

 

b)      “Der Ratsbeschluss vom 18.04.2010 –Pkt. 3.1 d. N.- zum Bebauungsplan ‚Stadtmitte‘ – 1. Änderung – wird aufgehoben. Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB ohne Einschränkungen des Beteiligungsrahmens sowie der Dauer der Auslegung durchzuführen.”

 


Der Rat hat in seiner Sitzung am 18.03.2010 –Pkt. 3.1 d. N.- bei 14 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen den Bebauungsplan “Stadtmitte” – 1. Änderung – als Satzung beschlossen.

 

In der Sitzung des Rates der Stadt Sassenberg am 14.04.2010 –Pkt. 5 d. N.- ist zur 1. Änderung des Bebauungsplanes “Stadtmitte” erneut beraten und beschlossen worden. Aufgrund des Abstimmungsergebnisses hat der Satzungsbeschluss vom 18.03.2010 –Pkt. 3.1 d. N.- weiterhin Bestand. Ausgeführt worden ist in der Sitzung des Rates am 14.04.2010 abschließend, dass festzuhalten sei, dass der Beschluss u. a. angesichts der vorhergehenden Beschlussfassungen bzw. in Anbetracht der Entscheidung des Kreises Warendorf keine Umsetzung verlange.

 

Es ist nunmehr darüber zu entscheiden, ob das Planverfahren eingestellt oder fortgeführt werden soll. Es bestehen folgende Beschlussmöglichkeiten:

 

a)      Das Planverfahren zum Bebauungsplan ‚Stadtmitte‘ – 1. Änderung – wird nicht weiter verfolgt. Der Aufstellungsbeschluss des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg vom 02.04.2009 –Pkt. 9 d. N.- wird aufgehoben

 

Soweit das Planverfahren fortgeführt werden soll, ist eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB erforderlich.

 

b)      Der Ratsbeschluss vom 18.04.2010 –Pkt. 3.1 d. N.- zum Bebauungsplan ‚Stadtmitte‘ – 1. Änderung – wird aufgehoben. Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB ohne Einschränkungen des Beteiligungsrahmens sowie der Dauer der Auslegung durchzuführen.

 

Nach Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 18.03.2010 zum Bebauungsplan “Stadtmitte” – Erweiterung – durch den Landrat mit Verfügung vom 19.04.2010 sollte aus Gründen der unmittelbaren städtebaulichen Verbindung der beiden Bebauungspläne “Stadtmitte” – Erweiterung – und “Stadtmitte” – 1. Änderung – eine erneute gemeinsame Abhandlung der Planverfahren aus städtebaulicher Sicht erfolgen. Diesbezüglich sollte der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan “Stadtmitte” – 1. Änderung – vom 18.03.2010 –Pkt. 3.1 d. N.- aufgehoben werden. Im Anschluss hieran kann die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB ohne Einschränkung des Beteiligungsrahmens durchgeführt werden.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.