Betreff
Bebauungsplan "Erholungsgebiet Feldmark" - Detailplan 1 - Campingplatz Schulze Westhoff - Urspungsplan und 1. Erweiterung -Beschluss über die während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Bedenken- -Beschlusszur Festsetzung der Einfriedigungen-
Vorlage
60/007/2010
Aktenzeichen
60 622-21/12
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

“Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken wird wie in der Anlage      dargestellt beschlossen.

 

Die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan ‚Erholungsgebiet Feldmark‘ – Detailplan 1 – Campingplatz Schulze Westhoff – Ursprungsplan und 1. Erweiterung – werden aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes wie nachfolgend aufgeführt ergänzt:

 

-       Es sind Hecken und feste Einfriedigungen bis zu einer Höhe von 1,00 m zu den Fahrwegen zulässig.

-       Es sind Hecken und feste Einfriedigungen bis zu 1,60 m Höhe zwischen den jeweiligen Grundstücke zulässig.

 

Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss des Infrastrukturausschusses vom 23.11.2006 –Pkt. 6 d. N.- wonach die Verwaltung beauftragt ist, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.”


Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum oben genannten Bebauungsplan ist mit Schreiben vom 08.04.2010 mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 07.05.2010 durchgeführt worden.

 

In Absprache mit dem Brandschutztechniker der Stadt Sassenberg sollten in allen Detailplänen zum Erholungsgebiet Feldmark aus Sicht des vorbeugenden Brandschutzes und der Einhaltung der Schutzziele einheitliche Festsetzungen zu Einfriedigungen festgesetzt werden. Es handelt sich hierbei um die nachfolgenden textlichen Festsetzungen:

 

-       Es sind Hecken und feste Einfriedigungen bis zu einer Höhe von 1,00 m zu den Fahrwegen zulässig.

-       Es sind Hecken und feste Einfriedigungen bis zu 1,60 m Höhe zwischen den jeweiligen Grundstücke zulässig.

 

Zu den Festsetzungen hinsichtlich der Einfriedigungen hat am 22.06.2010 seitens der Verwaltung mit dem Brandschutztechniker der Stadt Sassenberg eine Begehung aller Campingplätze und Wochenendhausgebiete (Detailpläne 1, 2, 4 und 6) stattgefunden. Die Aufstellung der Gestaltungsfestsetzungen gem. § 86 BauO NRW zu den Einfriedigungen (rechtsgültige Festsetzungen und geplante Festsetzungen) sind in der Anlage zu den vorgenannten Detailplänen gekennzeichnet.

 

Zuständig für die Beschlussfassung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Bedenken und der Ergänzung der textlichen Festsetzungen ist der Infrastrukturausschuss.