Sitzung: 09.09.2010 Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk
Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)
Vorlage: 60/039/2010
Einstimmiger Beschluss:
„Die
Kalkulation der Kanalanschlussbeiträge für den Vollanschluss sowie des
Kanalanschlussbeitrages für einen Niederschlagswasseranschluss mittels
Notüberlauf vom 24.08.2010 werden gemäß den Anlagen 3 und 4 zur Niederschrift
beschlossen.“
Einleitend verweist Betriebsleiter
Schlotmann darauf, dass die derzeitige Beitragssätze in Höhe von 6,00 €/m² anrechenbare
Fläche für den Vollanschluss sowie in Höhe von 0,86 €/m² anrechenbare Fläche
für eine Niederschlagswasseranschluss mittels Notüberlauf im Grundsatz seit dem
Jahr 2001 gelten. Im Rahmen der Währungsumstellung auf den Euro sind die
seinerzeitigen DM-Beträge im Verhältnis umgestellt worden. Wie er weiter
ausführt, ist im Ergebnis der Beitragskalkulation vom 24.08.2010 festzuhalten,
dass nunmehr ein Beitragssatz in Höhe von 6,74€/m² für den Vollanschluss sowie
von 0,78 €/m² für Niederschlagswasseranschluss mittels Notüberlauf ermittelt
wurde.
Im Folgenden gibt Herr Venhaus dem
Ausschuss anhand eines Berechnungsschemas einen eingehenden Überblick über die
Beitragskalkulation. Er geht hierbei insbesondere auf die Zuordnung und die
Ermittlung der jeweiligen Kostengruppen ein. Er verweist im weiteren darauf,
dass der Kalkulation die Maßnahmen der Jahre 2005 – 2010 am Kanalisationsnetz
sowie an den Kläranlagen zu Grunde gelegt wurden. Im Bereich der
Beitragskalkulation der mittels eines Notüberlaufes an die
Regenwasserkanalisation entwässernden Grundstücke sind nunmehr auf die Bereiche
„Hoher Kamp“ – Erweiterung sowie „Christian-Rath-Straße“ – 3. Änderung
einbezogen worden.
Abschließend verweist Herr Venhaus darauf,
dass in der Sitzung des Betriebsausschusses für das Wasserwerk und das
Abwasserwerk am 09.11.2010 die Beratungen der Kalkulation der
Entwässerungsgebühren 2011 sowie die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung auf der Grundlage einer aktuellen Mustersatzung des
nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebundes im Zuge geänderter
Rechtsgrundlagen vorgesehen ist. Die neu ermittelten Beitragssätze sollen dann
in die Satzungsänderung mit aufgenommen werden.