Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)

Einstimmiger Beschluss:

 

 „Die Kalkulation der Kanalanschlussbeiträge für den Vollanschluss sowie des Kanalanschlussbeitrages für einen Niederschlagswasseranschluss mittels Notüberlauf vom 24.08.2010 werden gemäß den Anlagen 3 und 4 zur Niederschrift beschlossen.“


Einleitend verweist Betriebsleiter Schlotmann darauf, dass die derzeitige Beitragssätze in Höhe von 6,00 €/m² anrechenbare Fläche für den Vollanschluss sowie in Höhe von 0,86 €/m² anrechenbare Fläche für eine Niederschlagswasseranschluss mittels Notüberlauf im Grundsatz seit dem Jahr 2001 gelten. Im Rahmen der Währungsumstellung auf den Euro sind die seinerzeitigen DM-Beträge im Verhältnis umgestellt worden. Wie er weiter ausführt, ist im Ergebnis der Beitragskalkulation vom 24.08.2010 festzuhalten, dass nunmehr ein Beitragssatz in Höhe von 6,74€/m² für den Vollanschluss sowie von 0,78 €/m² für Niederschlagswasseranschluss mittels Notüberlauf ermittelt wurde.

 

Im Folgenden gibt Herr Venhaus dem Ausschuss anhand eines Berechnungsschemas einen eingehenden Überblick über die Beitragskalkulation. Er geht hierbei insbesondere auf die Zuordnung und die Ermittlung der jeweiligen Kostengruppen ein. Er verweist im weiteren darauf, dass der Kalkulation die Maßnahmen der Jahre 2005 – 2010 am Kanalisationsnetz sowie an den Kläranlagen zu Grunde gelegt wurden. Im Bereich der Beitragskalkulation der mittels eines Notüberlaufes an die Regenwasserkanalisation entwässernden Grundstücke sind nunmehr auf die Bereiche „Hoher Kamp“ – Erweiterung sowie „Christian-Rath-Straße“ – 3. Änderung einbezogen worden.

 

Abschließend verweist Herr Venhaus darauf, dass in der Sitzung des Betriebsausschusses für das Wasserwerk und das Abwasserwerk am 09.11.2010 die Beratungen der Kalkulation der Entwässerungsgebühren 2011 sowie die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung auf der Grundlage einer aktuellen Mustersatzung des nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebundes im Zuge geänderter Rechtsgrundlagen vorgesehen ist. Die neu ermittelten Beitragssätze sollen dann in die Satzungsänderung mit aufgenommen werden.