Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Es ergeht folgender einstimmiger Beschluss:

 

„Der Geltungsbereich der 57. Änderung des rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes wird von zwei Bereichen auf einen Bereich reduziert.

Der Änderungsbereich ist der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg vom 31.08.2023 Pkt. 9 d. N. – wonach die Verwaltung beauftragt ist einen Flächennutzungsplanänderungsentwurf zu fertigen und die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB i.V.m. § 4 (1) BauGB sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB i.V.m § 4 (2) BauGB durchzuführen.“


Frau Rylka führt aus, dass sich im Zuge des Planverfahrens für den „Umsiedlungsbereiches“ des Hundesportvereins herausgestellt hat, dass es sich bei der hierfür vorgesehenen Fläche um eine Kompensationsfläche für die Abgrabungen der Firma BraSa handelt. Eine anderweitige Nutzung ist damit ausgeschlossen oder nur durch umfangreiche und kostspielige Ausgleichsmaßnahmen möglich. Aus diesem Grund wird von einer weiterführenden Planung für den Hundeplatz auf diesem Gelände Abstand genommen.

 

Für die Ausweisung des zweiten Hundeplatzes - der gewerblichen Hundeschule im Bereich Rippelbaum 28 - wird das Planverfahren fortgeführt.