Es ergeht folgender einstimmiger Beschluss:
„Der Geltungsbereich der 57. Änderung des
rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes wird von zwei Bereichen auf einen
Bereich reduziert.
Der Änderungsbereich ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Das weitere Verfahren richtet sich nach dem
Beschluss des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg vom
31.08.2023 Pkt. 9 d. N. – wonach die Verwaltung beauftragt ist einen
Flächennutzungsplanänderungsentwurf zu fertigen und die frühzeitige Beteiligung
gem. § 3 (1) BauGB i.V.m. § 4 (1) BauGB sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 (2) BauGB i.V.m § 4 (2) BauGB durchzuführen.“
Frau Rylka führt aus, dass sich im Zuge des
Planverfahrens für den „Umsiedlungsbereiches“ des Hundesportvereins
herausgestellt hat, dass es sich bei der hierfür vorgesehenen Fläche um eine
Kompensationsfläche für die Abgrabungen der Firma BraSa handelt. Eine
anderweitige Nutzung ist damit ausgeschlossen oder nur durch umfangreiche und
kostspielige Ausgleichsmaßnahmen möglich. Aus diesem Grund wird von einer
weiterführenden Planung für den Hundeplatz auf diesem Gelände Abstand genommen.
Für die Ausweisung des zweiten Hundeplatzes - der
gewerblichen Hundeschule im Bereich Rippelbaum 28 - wird das Planverfahren
fortgeführt.