Einstimmiger Beschluss:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen
gem. § 3 II BauGB i. V. m. § 4 II BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie
in der Anlage 4 dargestellt beschlossen.
Die Änderung des
Bebauungsplanes ,Industriegebiet Robert-Linnemann-Straße – 1. Erweiterung´ gem.
§ 13 BauGB wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom
13.04.2022 (GV. NRW. Seite 490), und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel
2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674), als Satzung beschlossen.
Die Begründung hat an der
Beschlussfassung teilgehabt.“
StVR Middendorf ruft zunächst die
Beratungen des Infrastrukturausschusses in seiner Sitzung am 19.05.2022 -Pkt. 6
d. N.- in Erinnerung und verliest sodann den gefassten Beschlussvorschlag.