Herr Middendorf führt anhand der Vorlage aus, dass vor dem Hintergrund der aktuellen weltpolitischen Lage die CDU-Fraktion den Neubau einer eigenen städtischen Immobilie für geflüchtete Menschen beantragt hat. Der Neubau soll sich laut Antrag an den entstehenden Baukörpern „Im Herxfeld“ orientieren. Die hierfür nötige Grundstücksgröße beläuft sich auf rund 2.000 m². In dieser Grundstücksgröße kommen laut Herrn Middendorf aktuell drei Grundstücke infrage, über die die Stadt kurzfristig verfügen könnte.

 

Die erste Option befindet sich im Umfeld der geplanten neuen Kita, im Bereich des Bebauungsplanes „Vennstraße“ – 8. Änderung. Hier wäre die Stadt bereits Grundstückseigentümer. Die zweite Option befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Südlich der Christian-Rath-Straße“ – 4. Änderung. Auch hier wäre eine Umsetzbarkeit denkbar, da sich die Stadt im Rahmen eines laufenden Umlegungsverfahrens die benötigte Fläche sichern könnte. Die dritte Option befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Sassenberg Ost“. Konkret geht es hierbei um die Fläche der ehemaligen Firma Gerco an der Straße Zum Hilgenbrink. Herr Middendorf erläutert, dass voraussichtlich für alle drei Optionen eine Änderung des jeweiligen Bebauungsplanes nötig sein wird.

 

Am. Sökeland merkt an, dass es sich hierbei um ein sehr sensibles Thema handelt, weshalb er sich dafür ausspricht die Optionen mit in die Fraktionen zu nehmen, um dann gemeinsam eine Entscheidung zu treffen. Nach kurzer Diskussion, bei der sich verschiedene Ausschussmitglieder zu Wort melden, formuliert der Vorsitzende Berheide den Antrag über TOP 3 heute nicht abzustimmen und zurück in die Fraktionen zu nehmen. Dieser Antrag wird durch den Ausschuss einstimmig angenommen.