Sitzung: 19.05.2022 Infrastrukturausschuss
Beschluss: Entscheidung zurückgestellt
Vorlage: 60/614/2022
Herr
Middendorf führt anhand der Vorlage aus, dass vor dem Hintergrund der aktuellen
weltpolitischen Lage die CDU-Fraktion den Neubau einer eigenen städtischen
Immobilie für geflüchtete Menschen beantragt hat. Der Neubau soll sich laut
Antrag an den entstehenden Baukörpern „Im Herxfeld“ orientieren. Die hierfür
nötige Grundstücksgröße beläuft sich auf rund 2.000 m². In dieser
Grundstücksgröße kommen laut Herrn Middendorf aktuell drei Grundstücke infrage,
über die die Stadt kurzfristig verfügen könnte.
Die
erste Option befindet sich im Umfeld der geplanten neuen Kita, im Bereich des
Bebauungsplanes „Vennstraße“ – 8. Änderung. Hier wäre die Stadt bereits
Grundstückseigentümer. Die zweite Option befindet sich im Bereich des
Bebauungsplanes „Südlich der Christian-Rath-Straße“ – 4. Änderung. Auch hier
wäre eine Umsetzbarkeit denkbar, da sich die Stadt im Rahmen eines laufenden
Umlegungsverfahrens die benötigte Fläche sichern könnte. Die dritte Option
befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Sassenberg Ost“. Konkret geht es
hierbei um die Fläche der ehemaligen Firma Gerco an der Straße Zum Hilgenbrink.
Herr Middendorf erläutert, dass voraussichtlich für alle drei Optionen eine
Änderung des jeweiligen Bebauungsplanes nötig sein wird.
Am.
Sökeland merkt an, dass es sich hierbei um ein sehr sensibles Thema handelt,
weshalb er sich dafür ausspricht die Optionen mit in die Fraktionen zu nehmen,
um dann gemeinsam eine Entscheidung zu treffen. Nach kurzer Diskussion, bei der
sich verschiedene Ausschussmitglieder zu Wort melden, formuliert der
Vorsitzende Berheide den Antrag über TOP 3 heute nicht abzustimmen und zurück
in die Fraktionen zu nehmen. Dieser Antrag wird durch den Ausschuss einstimmig
angenommen.