Sitzung: 19.05.2022 Infrastrukturausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag
Vorlage: 60/611/2022
Es ergeht folgender
einstimmiger Beschlussvorschlag:
„Über
die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 II BauGB i. V. m. § 4 II
BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage 3 dargestellt
beschlossen.
Die
Änderung des Bebauungsplanes ‚Industriegebiet Robert-Linnemann-Straße – 1.
Erweiterung‘ gem. § 13 BauGB wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 13.04.2022 (GV. NRW. Seite 490) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung
der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch
Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBL 1 Seite 4147) als Satzung
beschlossen.
Die
Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“
Herr Middendorf
geht anhand der Verwaltungsvorlage vom 03.05.2022 sowie der Abwägungstabelle
auf die eingegangenen Stellungnahmen im Änderungsverfahren und die
entsprechenden Abwägungsvorschläge ein. Er berichtet, dass sich die Westnetz
GmbH, das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der
Bundeswehr, das Regionalforstamt Münsterland vom Landesbetrieb Wald und Holz,
der Wasser- und Bodenverband Sassenberg – Füchtorf, die GASCADE Gastransport
GmbH sowie der Kreis Warendorf mit einer gesammelten Stellungnahme gemeldet
haben. Die eingegangenen Anregungen werden zur Kenntnis genommen, sprechen
jedoch nicht gegen die Planung.