Einstimmiger Beschluss:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen
gem. § 3 I und II BauGB i. V. m. § 4 I und II BauGB eingegangenen Stellungnahmen
wird wie in der Anlage 5 dargestellt beschlossen.
Die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem.
§§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW.
2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.12.2021 (GV. NRW. Seite 1353) und
der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1
Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September
2021 (BGBl. I S. 4147) beschlossen.
Die Begründung hat an der Beschlussfassung
teilgehabt.“
Stadtangestellte Sarah Matthes führt zunächst
die Beratungen des Infrastrukturausschusses in seiner Sitzung am 26.04.2022
-Pkt. 6 d. N.- in Erinnerung und verliest sodann den gefassten
Beschlussvorschlag.