Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Bei 2 Gegenstimmen ergeht folgender Beschluss:

 

„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ,Südlich des Antegoren´ wird für den in der Anlage 2 dargestellten Bereich eines Grundstückes am Antegoren dahingehend geändert, dass eine Verschiebung der überbaubaren Grundstücksfläche um 2,00 Meter nach Norden hin sowie die Verschiebung der südlichen Baugrenze um 3,00 Meter nach Süden hin erfolgt. Aus Gründen der Gleichbehandlung für alle zukünftigen Grundstückseigentümer erstreckt sich die vereinfachte Änderung auf den Gesamtbereich der überbaubaren Grundstücksfläche südlich der Straße ,Antegoren´.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu fertigen. Das Bebauungsplanänderungsverfahren erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Aufgrund der Kleinräumigkeit des Änderungsbereiches ,Südlich des Antegoren´ wird auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.2 BauGB i.V.m § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“


Anhand der Vorlage vom 03.03.2022 sowie einer entsprechenden Planunterlage geht Herr Middendorf auf die der beantragten Bebauungsplanänderung zugrundeliegende Baumaßnahme ein. Es ist nunmehr vorgesehen, das Baufenster auf insgesamt 20,00 m mit einer Ausweitung nach Norden um 2,00 m und nach Süden um 3,00 m festzusetzen; aus Gründen der Gleichbehandlung soll dies sich auf den gesamten bebaubaren Bereich des Antgegoren erstrecken.

 

Auf die Frage von Am. Büdenbender zur Kostenübernahme seitens des Antragstellers führt Herr Middendorf aus, dass hier der gesamte Planbereich betroffen ist, so dass seitens der Verwaltung eine Regelung zur Kostenübernahme nicht aufgenommen wurde.

 

Am. Hartmann-Niemerg verweist darauf, seine Fraktion bereits im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan erhebliche Bedenken vorgebracht hat. Einer Ausweitung der überbaubaren Fläche werde daher nicht zugestimmt.