Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Nachfolgend ergeht einstimmiger Beschluss:

 

„Der Bebauungsplan ,Ströätken´ wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB geändert. Die ,textlichen Festsetzungen gem. § 81 BauO NW´ werden dahingehend modifiziert, dass die Dacheindeckung im gesamten Bebauungsplangebiet mit roten, braunen oder anthrazitfarbenen Dachpfannen auszuführen ist. Darüber hinaus wird die Ziffer 2 der Festsetzungen dahingehend geändert, dass zukünftig auch dunkle Verblendmauerwerke und dunkle Putzbauten zulässig sind.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zur Anpassung des Bebauungsplanes ,Ströätken´ zu fertigen. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 3 und 4 BauGB durchzuführen.“


Herr Middendorf verließt zunächst die Sitzungsvorlage und gibt einige Erläuterungen zum betroffenen Bereich anhand einer Darstellung des Bebauungsplanes. Konkret wird die Änderung der Festsetzung über die Farbe der Dachpfannen beantragt. Zurzeit ist die Ausführung rotbraun als farbliche Festsetzung für Dacheindeckungen im Bebauungsplanes vorgesehen. Des Weiteren wird die Zulassung von dunklem Verblendmauerwerk sowie dunkler Putzbauten beantragt.

 

Zusätzlich verweist Herr Middendorf auf ein weiteres laufendes Verfahren zur Änderung der Festsetzung der Einfriedung zweier Grundstücke. Mit Beschluss vom 18.02.2021 – Pkt. 15 d. N. – hat der Infrastrukturausschuss entschieden, dass die Änderung der textlichen Festsetzungen im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen ist und mit den Eigentümern ein städtebaulicher Vertrag über die erforderlichen Änderungen im Bebauungsplan geschlossen werden soll. Weiter erklärt Herr Middendorf, dass ein entsprechender Vertrag zwischenzeitlich noch nicht zustande gekommen sei. Im Zuge der Beratung im Ortsausschuss Füchtorf wurde zu diesem Punkt favorisiert, dass mögliche Synergieeffekte im Rahmen der Änderungsverfahren zu nutzen sind, um eine möglichst wirtschaftliche und bürgerfreundliche Durchführung zu erreichen. Sollten sich Kostenreduzierungen ergeben, seien diese im städtebaulichen Vertrag zu berücksichtigen.

 

Herr Middendorf weist daraufhin, dass sich der Ortsausschuss Füchtorf in seinem Beschlussvorschlag einstimmig für die Alternative 1 entschieden hat. Sodann verliest Herr Middendorf den Vorschlag der Verwaltung Alternative 1 über den der Vorsitzende danach abstimmen lässt.