Nachfolgend ergeht
einstimmiger Beschluss:
„Der Bebauungsplan
,Ströätken´ wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB geändert. Die ,textlichen
Festsetzungen gem. § 81 BauO NW´ werden dahingehend modifiziert, dass die
Dacheindeckung im gesamten Bebauungsplangebiet mit roten, braunen oder
anthrazitfarbenen Dachpfannen auszuführen ist. Darüber hinaus wird die Ziffer 2
der Festsetzungen dahingehend geändert, dass zukünftig auch dunkle
Verblendmauerwerke und dunkle Putzbauten zulässig sind.
Die Verwaltung wird
beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zur Anpassung des
Bebauungsplanes ,Ströätken´ zu fertigen. Auf die frühzeitige Unterrichtung und
Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB
verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 3 und 4 BauGB
durchzuführen.“
Herr Middendorf verließt
zunächst die Sitzungsvorlage und gibt einige Erläuterungen zum betroffenen
Bereich anhand einer Darstellung des Bebauungsplanes. Konkret wird die Änderung
der Festsetzung über die Farbe der Dachpfannen beantragt. Zurzeit ist die
Ausführung rotbraun als farbliche Festsetzung für Dacheindeckungen im Bebauungsplanes
vorgesehen. Des Weiteren wird die Zulassung von dunklem Verblendmauerwerk sowie
dunkler Putzbauten beantragt.
Zusätzlich verweist Herr
Middendorf auf ein weiteres laufendes Verfahren zur Änderung der Festsetzung
der Einfriedung zweier Grundstücke. Mit Beschluss vom 18.02.2021 – Pkt. 15 d.
N. – hat der Infrastrukturausschuss entschieden, dass die Änderung der
textlichen Festsetzungen im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
durchzuführen ist und mit den Eigentümern ein städtebaulicher Vertrag über die
erforderlichen Änderungen im Bebauungsplan geschlossen werden soll. Weiter
erklärt Herr Middendorf, dass ein entsprechender Vertrag zwischenzeitlich noch
nicht zustande gekommen sei. Im Zuge der Beratung im Ortsausschuss Füchtorf
wurde zu diesem Punkt favorisiert, dass mögliche Synergieeffekte im Rahmen der
Änderungsverfahren zu nutzen sind, um eine möglichst wirtschaftliche und
bürgerfreundliche Durchführung zu erreichen. Sollten sich Kostenreduzierungen
ergeben, seien diese im städtebaulichen Vertrag zu berücksichtigen.
Herr Middendorf weist
daraufhin, dass sich der Ortsausschuss Füchtorf in seinem Beschlussvorschlag
einstimmig für die Alternative 1 entschieden hat. Sodann verliest Herr
Middendorf den Vorschlag der Verwaltung Alternative 1 über den der Vorsitzende
danach abstimmen lässt.