Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag

Nachfolgend ergeht einstimmiger Beschlussvorschlag:

 

„Der Vorsitzende verweist im Anschluss nochmals auf das bereits angesprochene parallel verlaufende Änderungsverfahren. Er erläutert, dass es in Anbetracht der Kosten solcher Planverfahren sinnvoll erscheine beide Änderungen gemeinsam durch das beauftragte Planungsbüro erarbeiten zu lassen. Die Kostenbelastungen der Grundstückseigentümer würde sinken und sei somit wünschenswert.“

 

Bürgermeister Uphoff erläutert, dass die Verwaltung versuchen wird, mögliche Synergieeffekte im Rahmen der Änderungsverfahren zu nutzen, um eine möglichst wirtschaftliche und bürgerfreundliche Durchführung zu erreichen.


Herr Middendorf verließt zunächst die Sitzungsvorlage und gibt einige Erläuterungen zum betroffenen Bereich anhand einer Darstellung des Bebauungsplanes. Konkret wird die Änderung der Festsetzung über Farbe der Dachpfannen beantragt. Zurzeit ist die Ausführung rotbraun als farbliche Festsetzung für Dacheindeckungen im Bebauungsplanes vorgesehen. Des Weiteren wird die Zulassung von dunklem Verblendmauerwerk sowie dunkler Putzbauten beantragt.

 

Zusätzlich verweist Herr Middendorf auf ein weiteres laufendes Verfahren zur Änderung der Festsetzung der Einfriedung zweier Grundstücke. Mit Beschluss vom 18.02.2021 – Pkt. 15 d. N. – hat der Infrastrukturausschuss entschieden, dass die Änderung der textlichen Festsetzungen im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGb durchzuführen ist und mit den Eigentümern ein städtebaulicher Vertrag über die erforderlichen Änderungen im Bebauungsplan geschlossen werden soll. Weiter erklärt Herr Middendorf, dass ein entsprechender Vertrag bislang noch nicht zustande gekommen sei.

 

Nach kurzer Beratung verließt der Vorsitzende den Vorschlag der Verwaltung Alternative 1 und lässt daraufhin über diesen abstimmen.