Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag

„Die Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Jahr 2022 werden auf der Grundlage der Kalkulation vom 05.10.2021 mit

 

§  Entsorgung Grundstücksentwässerungsanlagen             42,70 €/m³ 

§  Entleerung abflusslose Gruben                                         25,30 €/m³.

 

gemäß Anlage 4 zu dieser Niederschrift festgesetzt. Die Satzung zur 16. Änderung der Satzung der Stadt Sassenberg über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen wird gemäß der Anlage 5 zu dieser Niederschrift beschlossen.“

 


Herr Venhaus verweist auf die Gebührenkalkulation vom 05.10.2021, nach der sich der Gebührenbedarf für 2021 wie folgt darstellt:

 

§  Entsorgung Grundstücksentwässerungsanlagen             42,70 €/m³ 

§  Entleerung abflusslose Gruben                                        25,30 €/m³.

 

Im Weiteren geht Herr Venhaus auf verschiedenen die Kalkulation beeinflussenden Faktoren ein.

 

Wie Herr Venhaus ergänzend berichtet, liegt auch für den Bereich der Grundstücksentwässerungsanlagen eine aktuelle Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NW vor. Die entsprechenden Regelungen, die Niederschlag in den Satzungsentwurf gefunden haben, werden von ihm erläutert.

 

Es ergeht folgender einstimmiger Beschlussvorschlag: