Sitzung: 04.11.2021 Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk
Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag
Vorlage: 60/556/2021
„Die
Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Jahr
2022 werden auf der Grundlage der Kalkulation vom 05.10.2021 mit
§ Entsorgung
Grundstücksentwässerungsanlagen 42,70
€/m³
§ Entleerung
abflusslose Gruben 25,30
€/m³.
gemäß Anlage
4 zu dieser Niederschrift festgesetzt. Die Satzung zur 16. Änderung der Satzung
der Stadt Sassenberg über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
wird gemäß der Anlage 5 zu dieser Niederschrift beschlossen.“
Herr Venhaus verweist auf die Gebührenkalkulation vom
05.10.2021, nach der sich der Gebührenbedarf für 2021 wie folgt darstellt:
§
Entsorgung Grundstücksentwässerungsanlagen 42,70 €/m³
§
Entleerung abflusslose Gruben 25,30
€/m³.
Im Weiteren geht Herr Venhaus auf verschiedenen die
Kalkulation beeinflussenden Faktoren ein.
Wie Herr Venhaus ergänzend berichtet, liegt auch für den
Bereich der Grundstücksentwässerungsanlagen eine aktuelle Mustersatzung des
Städte- und Gemeindebundes NW vor. Die entsprechenden Regelungen, die
Niederschlag in den Satzungsentwurf gefunden haben, werden von ihm erläutert.
Es ergeht folgender einstimmiger Beschlussvorschlag: