Nachfolgend ergeht mit 6
Nein-Stimmen, 1 Enthaltung und 8 Ja-Stimmen folgender Beschluss:
„Der rechtsverbindliche
Bebauungsplan SBG Nr. 6 ‚Wasserstraße‘ – 3. Erweiterung wird im Rahmen einer 2.
Änderung für das Grundstück Lappenbrink 91 für den nachfolgend aufgeführten
Punkt gem. § 13a BauGB geändert:
§
Anpassung der zulässigen Dachneigung auf 0-42°
Die Verwaltung wird
beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zur 2. Änderung des
Bebauungsplanes SBG Nr. 6 ‚Wasserstraße‘ – 3. Erweiterung zu fertigen. Auf die
vorgezogene Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gem. §§ 3 I und 4 I BauGB wird im Rahmen der Beschleunigung des
Planverfahrens verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §§ 3 II und 4 II BauGB i. V. m. § 13a BauGB
durchzuführen. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, zur Absicherung der
Planungskosten einen städtebaulichen Vertrag mit dem Eigentümer zu schließen.“
Herr Middendorf verliest
die Vorlage der Verwaltung und weist daraufhin, dass die Grundstückeigentümerin
weiterhin an der Planung festhalte, auf dem betreffenden Grundstück einen
Garagenhof zu errichten. Zudem verwies Herr Middendorf darauf, dass sich die
Grundstückseigentümerin nach der erstmaligen Beratung des Tagesordnungspunktes
in der Sitzung des Infrastrukturausschusses vom 01.06.2021 schriftlich zu dem
Sachverhalt geäußert habe. Die Äußerungen sind den Ausschussmitgliedern
hinreichend bekannt, sodass davon abgesehen wird, diese in Gänze zu verlesen.
Am P. Holz stellt bezüglich dieser Äußerung richtig, dass es nicht um die
Verhinderung des geplanten Vorhabens gehe, sondern lediglich die vorherige
Prüfung einer Wohnbebauung erwünscht sei. Die Abstimmung über den
Tagesordnungspunkt solle zurückgestellt und nach einer entsprechenden Prüfung
erneut zur Tagesordnung genommen werden. Am Peitz erwidert daraufhin, dass eine
Abstimmung bereits zum jetzigen Zeitpunkt möglich sei und die Errichtung eines
Garagenhofes eine Entlastung für den ruhenden Verkehr in Sassenberg darstelle
und somit zu begrüßen sei. Am Linnemann konkretisiert den Vorschlag von Am P.
Holz und fordert die Erstellung eines Lärmgutachtens für das Grundstück, um
ggf. bestehende Teilflächen, die sich für eine Wohnbebauung eigenen,
herauszufinden. Bürgermeister Uphoff entgegnet, dass eine Rückstellung der
Abstimmung durchaus möglich sei, dieses allerdings in dem Wissen um den
entgegenstehenden Willen der Eigentümerin geschehen würde. Am Lentz fügt an,
dass Flächen für eine Wohnbebauung in der geschlossenen Ortschaft wertvoll
seien und daher zumindest die Prüfung einer solchen erfolgen sollte.
Vorsitzender Berheide
lässt gem. der Geschäftsordnung des Rates über den Antrag von Am. P. Holz und
Am. Linnemann auf Rückstellung des Beschlusses und Prüfung einer Wohnbebauung
unter Erstellung eines Lärmgutachtens abstimmen.
Der Antrag wird mit 8
Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen und 7 Ja-Stimmen zurückgewiesen.
Im Anschluss lässt Vorsitzender Berheide den Vorschlag der Verwaltung durch Herrn Middendorf verlesen und daraufhin über diesen abstimmen.