Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Nachfolgend ergeht mit 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung und 8 Ja-Stimmen folgender Beschluss:

 

„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan SBG Nr. 6 ‚Wasserstraße‘ – 3. Erweiterung wird im Rahmen einer 2. Änderung für das Grundstück Lappenbrink 91 für den nachfolgend aufgeführten Punkt gem. § 13a BauGB geändert:

 

§  Anpassung der zulässigen Dachneigung auf 0-42°

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes SBG Nr. 6 ‚Wasserstraße‘ – 3. Erweiterung zu fertigen. Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 I und 4 I BauGB wird im Rahmen der Beschleunigung des Planverfahrens verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §§ 3 II und 4 II BauGB i. V. m. § 13a BauGB durchzuführen. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, zur Absicherung der Planungskosten einen städtebaulichen Vertrag mit dem Eigentümer zu schließen.“


Herr Middendorf verliest die Vorlage der Verwaltung und weist daraufhin, dass die Grundstückeigentümerin weiterhin an der Planung festhalte, auf dem betreffenden Grundstück einen Garagenhof zu errichten. Zudem verwies Herr Middendorf darauf, dass sich die Grundstückseigentümerin nach der erstmaligen Beratung des Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Infrastrukturausschusses vom 01.06.2021 schriftlich zu dem Sachverhalt geäußert habe. Die Äußerungen sind den Ausschussmitgliedern hinreichend bekannt, sodass davon abgesehen wird, diese in Gänze zu verlesen. Am P. Holz stellt bezüglich dieser Äußerung richtig, dass es nicht um die Verhinderung des geplanten Vorhabens gehe, sondern lediglich die vorherige Prüfung einer Wohnbebauung erwünscht sei. Die Abstimmung über den Tagesordnungspunkt solle zurückgestellt und nach einer entsprechenden Prüfung erneut zur Tagesordnung genommen werden. Am Peitz erwidert daraufhin, dass eine Abstimmung bereits zum jetzigen Zeitpunkt möglich sei und die Errichtung eines Garagenhofes eine Entlastung für den ruhenden Verkehr in Sassenberg darstelle und somit zu begrüßen sei. Am Linnemann konkretisiert den Vorschlag von Am P. Holz und fordert die Erstellung eines Lärmgutachtens für das Grundstück, um ggf. bestehende Teilflächen, die sich für eine Wohnbebauung eigenen, herauszufinden. Bürgermeister Uphoff entgegnet, dass eine Rückstellung der Abstimmung durchaus möglich sei, dieses allerdings in dem Wissen um den entgegenstehenden Willen der Eigentümerin geschehen würde. Am Lentz fügt an, dass Flächen für eine Wohnbebauung in der geschlossenen Ortschaft wertvoll seien und daher zumindest die Prüfung einer solchen erfolgen sollte.

 

Vorsitzender Berheide lässt gem. der Geschäftsordnung des Rates über den Antrag von Am. P. Holz und Am. Linnemann auf Rückstellung des Beschlusses und Prüfung einer Wohnbebauung unter Erstellung eines Lärmgutachtens abstimmen.

 

Der Antrag wird mit 8 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen und 7 Ja-Stimmen zurückgewiesen.

 

Im Anschluss lässt Vorsitzender Berheide den Vorschlag der Verwaltung durch Herrn Middendorf verlesen und daraufhin über diesen abstimmen.