Nachfolgend ergeht
einstimmiger Beschluss:
„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan SBG Nr. 4
,Vennstraße´ wird im Rahmen einer 9. Änderung für das Grundstück Im Herxfeld 18
für die nachfolgend aufgeführten Punkte gem. § 13a BauGB geändert:
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Anpassung der Zweckbestimmung zu Flächen für den Gemeinbedarf – Sozialen
Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen, Kindergarten / Kindertagesstätte
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Anpassung des Baufensters
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Festsetzung der Geschossigkeit auf II
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Festsetzung der Dachneigung auf 0 - 30°
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Festsetzung der Firsthöhe auf 9,50 m
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Festsetzung der Geschoßflächenzahl auf 0,8
Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden
Bebauungsplanentwurf zur 9. Änderung des Bebauungsplanes SBG Nr. 4 ,Vennstraße´
zu fertigen. Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 I BauGB und die
frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 I BauGB wird
im Rahmen der Beschleunigung des Planverfahrens verzichtet. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 II BauGB i. V. m. § 4 II
BauGB durchzuführen.
Weiter wird die Verwaltung beauftragt, die
Berichtigung des Flächennutzungsplanes parallel durchzuführen.“
Herr Middendorf verliest
die Vorlage und berichtet, dass aufgrund diverser planerischer Unabwägbarkeiten
im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 34 „Nördlich des Steinbrink“
zurzeit kein Baubeginn für die Kindertagesstätte festgesetzt werden kann. Der
Bedarf einer weiteren Kindertagesstätte in Sassenberg bestehe allerdings
fortwährend. Dieser dringend zu deckende Bedarf könne durch Abbruch des alten
Gebäudes auf dem Grundstück Im Herxfeld 18 und den anschließenden Neubau einer
Kindertagesstätte erreicht werden.
Am. Lentz erbittet eine
Erläuterung zu den planerischen Unabwägbarkeiten hinsichtlich des
Bebauungsplanes SBG Nr. 34 „Nördlich des Steinbrinks“.
Bürgermeister Uphoff
erläutert daraufhin, dass grundsätzlich eine Einschätzung der Verkehrssituation
sowie –sicherheit erfolgt sei. Darüber hinaus wurde ein Imissionsgutachten
bezüglich der nahegelegenen Industriefläche der Fa. Scheffer angefertigt. Das
Ergebnis der Artenschutzprüfung II schränke zudem die ursprünglich geplante
Ausdehnung eines Neubaugebietes „Nördlich des Steinbrinks“ in erheblichem Maße
ein. Die Errichtung einer neuen Kindertagesstätte auf dem Grundstück Im
Herxfeld 18 erreiche aus Sicht der Verwaltung in der gegenwärtigen Situation
ein größeres Einzugsgebiet und sollte daher präferiert werden.
Im Anschluss verliest Herr
Middendorf den Vorschlag der Verwaltung.