Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Nachfolgend ergeht einstimmiger Beschluss:

 

„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan SBG Nr. 4 ,Vennstraße´ wird im Rahmen einer 9. Änderung für das Grundstück Im Herxfeld 18 für die nachfolgend aufgeführten Punkte gem. § 13a BauGB geändert:

 

- Anpassung der Zweckbestimmung zu Flächen für den Gemeinbedarf – Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen, Kindergarten / Kindertagesstätte

- Anpassung des Baufensters

- Festsetzung der Geschossigkeit auf II

- Festsetzung der Dachneigung auf 0 - 30°

- Festsetzung der Firsthöhe auf 9,50 m

- Festsetzung der Geschoßflächenzahl auf 0,8

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zur 9. Änderung des Bebauungsplanes SBG Nr. 4 ,Vennstraße´ zu fertigen. Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 I BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 I BauGB wird im Rahmen der Beschleunigung des Planverfahrens verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 II BauGB i. V. m. § 4 II BauGB durchzuführen.

 

Weiter wird die Verwaltung beauftragt, die Berichtigung des Flächennutzungsplanes parallel durchzuführen.“


Herr Middendorf verliest die Vorlage und berichtet, dass aufgrund diverser planerischer Unabwägbarkeiten im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 34 „Nördlich des Steinbrink“ zurzeit kein Baubeginn für die Kindertagesstätte festgesetzt werden kann. Der Bedarf einer weiteren Kindertagesstätte in Sassenberg bestehe allerdings fortwährend. Dieser dringend zu deckende Bedarf könne durch Abbruch des alten Gebäudes auf dem Grundstück Im Herxfeld 18 und den anschließenden Neubau einer Kindertagesstätte erreicht werden.

 

Am. Lentz erbittet eine Erläuterung zu den planerischen Unabwägbarkeiten hinsichtlich des Bebauungsplanes SBG Nr. 34 „Nördlich des Steinbrinks“.

 

Bürgermeister Uphoff erläutert daraufhin, dass grundsätzlich eine Einschätzung der Verkehrssituation sowie –sicherheit erfolgt sei. Darüber hinaus wurde ein Imissionsgutachten bezüglich der nahegelegenen Industriefläche der Fa. Scheffer angefertigt. Das Ergebnis der Artenschutzprüfung II schränke zudem die ursprünglich geplante Ausdehnung eines Neubaugebietes „Nördlich des Steinbrinks“ in erheblichem Maße ein. Die Errichtung einer neuen Kindertagesstätte auf dem Grundstück Im Herxfeld 18 erreiche aus Sicht der Verwaltung in der gegenwärtigen Situation ein größeres Einzugsgebiet und sollte daher präferiert werden.

 

Im Anschluss verliest Herr Middendorf den Vorschlag der Verwaltung.