Sitzung: 01.07.2021 Rat der Stadt Sassenberg
Beschluss: Beschluss mit Abstimmung
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 1, Enthaltungen: 3
Vorlage: 60/504/2021
Nach kurzer Diskussion
ergeht mit 20 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und drei Enthaltungen folgender
Beschluss:
„Über die während der
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und
§ 13a BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage 6 dargestellt
beschlossen.
Die 7. Änderung des
Bebauungsplanes SBG Nr. 11 ,Graffelder Esch´ wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 29.09.2020 (GV. NRW. Seite 916) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung
der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBL 1 Seite 1728) als Satzung
beschlossen.
Die Begründung hat an
der Beschlussfassung teilgehabt.“
Unter Hinweis auf die Beratungen des
Infrastrukturausschusses in seiner Sitzung am 01.06.2021 -Pkt. 5 d. N.-
verliest die Verwaltung den dort gefassten Beschlussvorschlag.