Beschluss: Beschluss mit Abstimmung

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 1, Enthaltungen: 3

Nach kurzer Diskussion ergeht mit 20 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und drei Enthaltungen folgender Beschluss:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage 6 dargestellt beschlossen.

 

Die 7. Änderung des Bebauungsplanes SBG Nr. 11 ,Graffelder Esch´ wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.09.2020 (GV. NRW. Seite 916) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBL 1 Seite 1728) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“


Unter Hinweis auf die Beratungen des Infrastrukturausschusses in seiner Sitzung am 01.06.2021 -Pkt. 5 d. N.- verliest die Verwaltung den dort gefassten Beschlussvorschlag.