Sitzung: 01.06.2021 Infrastrukturausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag
Vorlage: 60/504/2021
Nachfolgend ergeht
einstimmiger Beschlussvorschlag:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB eingegangenen
Stellungnahmen wird wie in der Anlage 1 dargestellt beschlossen.
Die 7. Änderung des
Bebauungsplanes SBG Nr. 11 ,Graffelder Esch´ wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 29.09.2020 (GV. NRW. Seite 916) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBL 1 Seite 1728) als Satzung
beschlossen.
Die Begründung hat an
der Beschlussfassung teilgehabt.“
Die Verwaltung
verliest die Sitzungsvorlage so wie die eingegangenen Stellungnahmen nebst
erarbeiteter Abwägung. Bezüglich des in einer privaten Einwendung erwähnten
Schallgutachtens erfragen die Am Holz und Dr. Degen, ob dieses Gutachten
jegliche derzeit erlaubte Nutzung in den Gewerbeimmobilien an der Greffener
Straße berücksichtige und deren Erhalt gesichert sei. Diese Rückfrage wird
durch Herrn Middendorf bejaht. Die derzeit laut Bebauungsplan zugelassenen
Festsetzungen der Gewerbeimmobilie an der Greffener Straße seien Bestandteil
des Bebauungsplanes SBG Nr. 11.3 „Graffelder Esch“ – 3. Erweiterung und werden
von der nun vorliegenden Änderung nicht berührt. Weitere Rückfragen ergeben
sich nicht.
Herr König
verliest nunmehr den Verwaltungsvorschlag über den Vorsitzender Berheide
daraufhin abstimmen lässt.