Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag

Nachfolgend ergeht einstimmiger Beschlussvorschlag:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage 1 dargestellt beschlossen.

 

Die 7. Änderung des Bebauungsplanes SBG Nr. 11 ,Graffelder Esch´ wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.09.2020 (GV. NRW. Seite 916) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBL 1 Seite 1728) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“


Die Verwaltung verliest die Sitzungsvorlage so wie die eingegangenen Stellungnahmen nebst erarbeiteter Abwägung. Bezüglich des in einer privaten Einwendung erwähnten Schallgutachtens erfragen die Am Holz und Dr. Degen, ob dieses Gutachten jegliche derzeit erlaubte Nutzung in den Gewerbeimmobilien an der Greffener Straße berücksichtige und deren Erhalt gesichert sei. Diese Rückfrage wird durch Herrn Middendorf bejaht. Die derzeit laut Bebauungsplan zugelassenen Festsetzungen der Gewerbeimmobilie an der Greffener Straße seien Bestandteil des Bebauungsplanes SBG Nr. 11.3 „Graffelder Esch“ – 3. Erweiterung und werden von der nun vorliegenden Änderung nicht berührt. Weitere Rückfragen ergeben sich nicht.

 

Herr König verliest nunmehr den Verwaltungsvorschlag über den Vorsitzender Berheide daraufhin abstimmen lässt.