Mit 18 Ja-Stimmen und fünf
Nein-Stimmen beschließt der Rat:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen
gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 a
BauGB eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise wird wie in der Anlage 3
dargestellt beschlossen.
Die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes
‚Stadtmitte‘ wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO. NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2016
(GV. NRW. S. 966/SGV. NRW. 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB vom 23.09.2004
(BGBl. I. S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I. S. 2808)
als Satzung beschlossen.
Die Begründung hat an
der Beschlussfassung teilgehabt.“
Bürgermeister Uphoff berichtet zunächst über
die Beratungen in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 21.09.2017 -Pkt. 6 d. N.-. Weiter berichtet er, dass Rm.
Arenhövel zur Neugestaltung des Drostengartens ein Schreiben eingereicht habe.
Dieses Schreiben vom 25.09.2017 wird weiter vorgelesen. Es befasst sich im
Wesentlichen mit einer eventuellen Förderschädlichkeit für zukünftige Anträge
bzw. Förderungen zur Realisierung einer Neugestaltung des Drostengartens mit
einer verringerten Fläche. Ferner wird die Vorlage des städtebaulichen Vertrages
im Rahmen der heutigen Beschlussfassung über die 2. Erweiterung des
Bebauungsplanes „Stadtmitte“ angesprochen.
Zunächst nimmt der Bürgermeister
ausführlich zur eventuellen Förderschädlichkeit Stellung. Hierbei werden
insbesondere die E-Mails des LWL-Denkmal, Pflege, Landschafts- und Baukultur in
Westfalen – Referat 12 – praktische Denkmalpflege, Münster, vom 27.09.2017 und
des Büros Wolters Partner, Coesfeld, ebenfalls vom 27.09.2017 im Wortlaut
verlesen. Hinsichtlich der Vorlage des städtebaulichen Vertrages spricht
Bürgermeister Uphoff die Rechtskraft der Bebauungsplanänderung an. Diese trete
zunächst nicht ein, da eine Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses und damit
die Rechtskraft der Bebauungsplanänderung erst nach Beratung und
Beschlussfassung des städtebaulichen Vertrages im Infrastrukturausschuss
vorgesehen ist.
Zur geplanten Änderung des Bebauungsplanes
nimmt zunächst Rm. Philipper Stellung. Dieser wird von ihm zugestimmt. Nachdem
weiter Rm. Arenhövel Gründe für das Einreichen seines Schreibens vom 25.09.2017
anspricht, schlägt Rm. Holz vor, über den Beschlussvorschlag des
Infrastrukturausschusses abzustimmen. Dieser mehrheitlich gefasste
Beschlussvorschlag des Infrastrukturausschusses vom 21.09.2017 -Pkt. 6 d. N.- wird weiter von der Verwaltung vorgelesen.