Mit 18 Ja-Stimmen und fünf Nein-Stimmen beschließt der Rat:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 a BauGB eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise wird wie in der Anlage 3 dargestellt beschlossen.

 

Die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes ‚Stadtmitte‘ wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO. NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 966/SGV. NRW. 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I. S. 2808) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“


Bürgermeister Uphoff berichtet zunächst über die Beratungen in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 21.09.2017  -Pkt. 6 d. N.-. Weiter berichtet er, dass Rm. Arenhövel zur Neugestaltung des Drostengartens ein Schreiben eingereicht habe. Dieses Schreiben vom 25.09.2017 wird weiter vorgelesen. Es befasst sich im Wesentlichen mit einer eventuellen Förderschädlichkeit für zukünftige Anträge bzw. Förderungen zur Realisierung einer Neugestaltung des Drostengartens mit einer verringerten Fläche. Ferner wird die Vorlage des städtebaulichen Vertrages im Rahmen der heutigen Beschlussfassung über die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes „Stadtmitte“ angesprochen.

 

Zunächst nimmt der Bürgermeister ausführlich zur eventuellen Förderschädlichkeit Stellung. Hierbei werden insbesondere die E-Mails des LWL-Denkmal, Pflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen – Referat 12 – praktische Denkmalpflege, Münster, vom 27.09.2017 und des Büros Wolters Partner, Coesfeld, ebenfalls vom 27.09.2017 im Wortlaut verlesen. Hinsichtlich der Vorlage des städtebaulichen Vertrages spricht Bürgermeister Uphoff die Rechtskraft der Bebauungsplanänderung an. Diese trete zunächst nicht ein, da eine Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses und damit die Rechtskraft der Bebauungsplanänderung erst nach Beratung und Beschlussfassung des städtebaulichen Vertrages im Infrastrukturausschuss vorgesehen ist.

 

Zur geplanten Änderung des Bebauungsplanes nimmt zunächst Rm. Philipper Stellung. Dieser wird von ihm zugestimmt. Nachdem weiter Rm. Arenhövel Gründe für das Einreichen seines Schreibens vom 25.09.2017 anspricht, schlägt Rm. Holz vor, über den Beschlussvorschlag des Infrastrukturausschusses abzustimmen. Dieser mehrheitlich gefasste Beschlussvorschlag des Infrastrukturausschusses vom 21.09.2017  -Pkt. 6 d. N.-  wird weiter von der Verwaltung vorgelesen.