Nach kurzer weiterer Diskussion ergeht bei
acht Ja-Stimmen und drei Gegenstimmen nachfolgender Beschlussvorschlag:
„Über die während der
Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. §
4 Abs. 2 BauGB und § 13 a BauGB eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise
wird wie in der Anlage 1 dargestellt beschlossen.
Die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes
‚Stadtmitte‘ wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO. NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2016
(GV. NRW. S. 966/SGV. NRW. 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB vom 23.09.2004
(BGBl. I. S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I. S. 2808)
als Satzung beschlossen.
Die Begründung hat an
der Beschlussfassung teilgehabt.“
Nach Einleitung des Tagesordnungspunktes
durch die Verwaltung wird von Frau Dinter anhand einer vorbereiteten Präsentation
sowie der dem Ausschuss zugeleiteten Gesamtaufstellung der eingegangen
Hinweise, Anregungen und Bedenken eingegangen. Hingewiesen wird von Frau Dinter
abschließend darauf, dass nunmehr in der Sitzung des Rates am 28.09.2017 der
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan erfolgen könne.
Von Am. Arenhövel wird die Stellungnahme
des LWL – Archäologie für Westfalen – thematisiert. Hierzu wird sowohl von Frau
Dinter als auch Herrn Schöfbeck auf die zwischenzeitlich geführten Gespräche
mit dem Landschaftsverband eingegangen. Betont wird von Frau Dinter, dass die
Umsetzung des Bebauungsplanes nicht in Frage gestellt werde. Ergänzende
Informationen zur Einmessung und Kartographie sowie der Archivierung werden von
Herrn Schöfbeck gegeben.
Auf die Frage von Am. Arenhövel nach einer
möglichen Förderschädlichkeit der Aufplanung und Umsetzung des anstehenden
Bauvorhabens Klingenhagen 2 – 4 wird von Bgm. Uphoff betont, dass dieses nach
den heutigen Erkenntnissen nicht der Fall sei.
Von Am. Arenhövel wird weiter auf die
Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
BauGB und der Berichterstattung in der vergangenen Sitzung des
Infrastrukturausschusses hingewiesen. Von Bgm. Uphoff und Frau Dinter wird
ausgeführt, dass hierzu in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am
03.07.2017 ein zweckentsprechender Beschluss gefasst worden sei, der nunmehr im
Rahmen der heutigen Beschlussfassung zu den vorgebrachten Hinweisen, Anregungen
und Bedenken wieder aufgegriffen werde.
Am. Arenhövel thematisiert weiter den noch
ausstehenden Vertrag mit Herrn Prof. Korte sowie die künftige Neugestaltung des
Drostengartens.