Nach kurzer weiterer Diskussion ergeht bei acht Ja-Stimmen und drei Gegenstimmen nachfolgender Beschlussvorschlag:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 a BauGB eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise wird wie in der Anlage 1 dargestellt beschlossen.

 

Die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes ‚Stadtmitte‘ wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO. NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 966/SGV. NRW. 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I. S. 2808) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“


Nach Einleitung des Tagesordnungspunktes durch die Verwaltung wird von Frau Dinter anhand einer vorbereiteten Präsentation sowie der dem Ausschuss zugeleiteten Gesamtaufstellung der eingegangen Hinweise, Anregungen und Bedenken eingegangen. Hingewiesen wird von Frau Dinter abschließend darauf, dass nunmehr in der Sitzung des Rates am 28.09.2017 der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan erfolgen könne.

 

Von Am. Arenhövel wird die Stellungnahme des LWL – Archäologie für Westfalen – thematisiert. Hierzu wird sowohl von Frau Dinter als auch Herrn Schöfbeck auf die zwischenzeitlich geführten Gespräche mit dem Landschaftsverband eingegangen. Betont wird von Frau Dinter, dass die Umsetzung des Bebauungsplanes nicht in Frage gestellt werde. Ergänzende Informationen zur Einmessung und Kartographie sowie der Archivierung werden von Herrn Schöfbeck gegeben.

 

Auf die Frage von Am. Arenhövel nach einer möglichen Förderschädlichkeit der Aufplanung und Umsetzung des anstehenden Bauvorhabens Klingenhagen 2 – 4 wird von Bgm. Uphoff betont, dass dieses nach den heutigen Erkenntnissen nicht der Fall sei.

 

Von Am. Arenhövel wird weiter auf die Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Berichterstattung in der vergangenen Sitzung des Infrastrukturausschusses hingewiesen. Von Bgm. Uphoff und Frau Dinter wird ausgeführt, dass hierzu in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 03.07.2017 ein zweckentsprechender Beschluss gefasst worden sei, der nunmehr im Rahmen der heutigen Beschlussfassung zu den vorgebrachten Hinweisen, Anregungen und Bedenken wieder aufgegriffen werde.

 

Am. Arenhövel thematisiert weiter den noch ausstehenden Vertrag mit Herrn Prof. Korte sowie die künftige Neugestaltung des Drostengartens.