-Ausstattung des Rastplatzes am Engel-
Vorschlag der Verwaltung:
„Dem Heimatverein
Füchtorf e. V. wird
für die Errichtung einer überdachten
Sitzgruppe mit zusätzlicher Baumelbank am ‚Rastplatz am Engel‘ in der
Bauerschaft Elve ein Materialkostenzuschuss in Höhe von 300,00 Euro gewährt.“
Im Antrag wird ausgeführt, dass der Rastplatz ein
bekannter Haltepunkt für Radfahrer, Reiter und Fußgänger sei. Das bisherige
Sitzmaterial aus Holz sei marode geworden und habe daher erneuert werden müssen.
Eine Nachbarschaftsinitiative sei diesbezüglich auf den Heimatverein zugekommen,
um gemeinsam einen attraktiven Treffpunkt für Touristen herzustellen.
Hergestellt werde eine Sitzgruppe mit zwei Bänken und
einem Tisch (Ausführung Metall und metallverstärkte Kunststoffbohlen) sowie
einer Überdachung aus Eichenholz und Eindeckung mit Trapezblechen. Die Fläche solle
mit Natursteinen, Schotter und Dolomitsand eingefasst werden. Zusätzlich solle
die ebenfalls marode "Baumelbank" für Wanderer in gleichem Stil
erneuert werden. Ein Teil der Arbeiten sei bereits erledigt worden,
nunmehr werde für die Materialkosten in Höhe von ca 1.500,00 Euro ein
städtischer Zuschuss beantragt. Die spätere Pflege der Sitzgruppe werde ebenfalls
übernommen.
Der Rastplatz liegt in unmittelbarer Nähe zur
100-Schlösser-Route und wird demzufolge gerade von Radtouristen vielfach gerne
genutzt. Aus Sicht der Verwaltung wird eine Aufwertung des Standortes daher
befürwortet. In der Vergangenheit sind in ähnlich gelagerten Fällen, z. B. zur
Errichtung von Schutzhütten in Eigenleistung Materialkostenzuschüsse von
durchschnittlich rd. 300,00 Euro gewährt worden.
Im Produkt 15.01.02 -Tourismus- sind Aufwands- bzw.
Auszahlungsermächtigungen in Höhe von jeweils 5.000,00 Euro für die
Bezuschussung touristischer Informationsangebote durch Dritte veranschlagt.
Dieser Betrag wird voraussichtlich nicht in voller Höhe benötigt und könnte
insofern für die aus einer Bezuschussung des Heimatvereins Füchtorf e. V.
resultierenden Aufwendungen bzw. Auszahlungen in Anspruch genommen werden.
Zuständig für die Entscheidung ist grundsätzlich der
Haupt- und Finanzausschuss. Da die nächste Sitzung dieses Ausschusses jedoch
erst für den 22.08.2023 terminiert ist, sollte in diesem Fall der Rat
entscheiden.