Betreff
Bebauungsplan SBG Nr. 1 "Industrie- und Gewerbegebiet Füchtorfer Straße“
-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Vorlage
60/499/2021
Aktenzeichen
60 622-21
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage    dargestellt beschlossen.

 

Die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes ,Industrie- und Gewerbegebiet Füchtorfer Straße´ wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.09.2020 (GV. NRW. Seite 916) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBL 1 Seite 1728) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“


Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung vom 25.09.2019 im Rahmen einer zweiten Erweiterung zum Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Füchtorfer Straße“ eine geringfügige Korrektur/Erweiterung nach in Richtung südosten beschlossen.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im März 2020.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 BauGB erfolgte in der Zeit vom 04.01.2021 bis zum 03.02.2021 – einschließlich -.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.