-Vorstellung der durchzuführenden Maßnahme im Rahmen der erhaltenen Zuwendung
Vorschlag der Verwaltung:
„Die
Deckensanierung der Vinnenberger Straße wird wie
vorgestellt in ihrer Durchführung beschlossen.“
Die Vinnenberger Straße war
ursprünglich als Kreisstraße ausgewiesen. Inzwischen ist sie seit vielen Jahren
zur Gemeindestraße umgewidmet worden. Der ursprüngliche Straßenunterbau ist für
die heutige Verkehrsbelastung immer noch vollumfänglich funktionsfähig. Eine
Erneuerung oder Sanierung des Unterbaus ist demzufolge nicht erforderlich.
Da es sich bei der
vorgesehenen Maßnahme um eine notwendige Sanierung handelt und nicht um eine
Verbesserung oder Erneuerung, ist die Erhebung von Anliegerbeiträgen nach dem
KAG ausgeschlossen.
Die Kosten für diese
Maßnahme werden von der Ingenieurgesellschaft NTS aus Münster auf rund 150.000
€ geschätzt. Ein entsprechender Haushaltsansatz ist im Produkt 12.01.02 - Unterhaltung
von Straßen, Wegen und Plätzen vorhanden. Für diese Maßnahme hat die Verwaltung
am 27.11.2020 einen Antrag auf Zuwendung aus dem Sonderprogramm
Erhaltungsinvestitionen des Landes Nordrhein-Westfalen gestellt. Auf diesen
Antrag ist der Stadt Sassenberg am 29.03.2021 durch die Bezirksregierung
Münster eine Zuwendung in Höhe von 55.700 € bewilligt worden. Als
Nebenbestimmung dieser Bewilligung ist der Durchführungszeitraum bis zum
31.12.2021 festgelegt worden. Aus diesem Grund sollte die Maßnahme nunmehr
kurzfristig ausgeschrieben und durchgeführt werden.
Zuständig für die Entscheidung ist der Infrastrukturausschuss.