- Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen im Produkt 03.01.01 - Grundschulen - für Ausbau und Weiterqualifizierung von Bildungs- und Betreuungsangeboten für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen -
Vorschlag der Verwaltung:
„Für
Investitionen für Ausbau und Weiterqualifizierung von Bildungs- und
Betreuungsangeboten für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen gemäß
Beschluss des Rates vom 25.02.2021 - Pkt. 11 d. N. - werden im Produkt 03.01.01
- Grundschulen - zu Ziffer 25 des Teilfinanzplans - Auszahlungen für
Baumaßnahmen - sowie zu Ziffer 26 des Teilfinanzplans - Auszahlungen für den
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen - über- bzw. außerplanmäßige Auszahlungen
in Höhe von insgesamt 185.000,00 € genehmigt.
Deckung:
Mehreinzahlungen aus Fördermitteln für die betreffenden Maßnahmen im Produkt
03.01.01 - Grundschulen - zu Ziffer 18 des Teilfinanzplans - Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen - in Höhe von 156.600,00 € sowie Minderauszahlungen für
die Neugestaltung des Stadtparks/Drostengartens im Produkt 01.10.03 -
Baumaßnahmen - zu Ziffer 25 des Teilfinanzplans - Auszahlungen für Baumaßnahmen
- in Höhe von 28.400,00 Euro.
Falls
und soweit die Ausführung der betreffenden Maßnahmen im Produkt 01.01.03 -
Baumaßnahmen - erfolgt, sind die überplanmäßigen Auszahlungen entsprechend
genehmigt.“
Wie
u. a. in der Sitzung des Rates der Stadt Sassenberg am 25.02.2021 - Pkt. 11 d.
N. - berichtet, hat das Ministerium für
Schule und Bildung mit Runderlass vom 22.01.2021 eine Richtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der
Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Kraft gesetzt.
Bei
Vorliegen der in der Richtlinie festgelegten Voraussetzungen gewährt das Land
Nordrhein-Westfalen Zuwendungen zur Förderung der Investitionstätigkeit von
Gemeinden in die kommunale Bildungsinfrastruktur zur Schaffung zusätzlicher
ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler der
Jahrgangsstufen 1-4 oder zur qualitativen Weiterentwicklung bestehender
Ganztagsangebote für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1-4 mit
Unterstützung von Mitteln des Bundes.
Die
möglichen Gegenstände einer Förderung und die Fördervoraussetzungen wurden in
der Sitzung des Rates am 25.02.2021 dargelegt.
Für
die Stadt Sassenberg stehen Fördermittel in Höhe von 156.600,00 € zur
Verfügung. Unter Berücksichtigung des Eigenanteils von 15 v. H. beläuft sich
die mögliche Gesamtinvestitionssumme auf rund 185.000,00 €.
Anträge
waren bis zum 19.03.2021 zu stellen. Bewilligte Maßnahmen müssen bis zum
30.06.2021 begonnen werden und sind bis zum 31.12.2021 durchzuführen.
Der
Rat hat hierzu in seiner Sitzung am 25.02.2021 - Pkt. 11 d. N. - einstimmig
folgenden Beschluss gefasst:
„Die Verwaltung wird beauftragt, bei der
Bezirksregierung Münster einen Antrag auf Förderung investiver Maßnahmen nach
den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zum beschleunigten
Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zu stellen.
Folgende Einzelmaßnahmen sollen zur Förderung
angemeldet werden:
Johannesschule mit offenem Ganztag:
· Anlegung eines
Kunststoffspielfeldes
· Ausstattung mit einem Großspielgerät
St.-Nikolaus-Schule
· Anlegung eines
Kunststoffspielfeldes
· Ausstattung mit einem
Großspielgerät
Wilhelm-Emanuel-von-Ketteler-Schule Füchtorf
· Ausstattung mit einem
Großspielgerät
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem
laufenden Haushalt. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung
einer Förderung im Rahmen des vorgenannten Programmes. Die konkrete Umsetzung
ist durch den Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschuss sowie den
Infrastrukturausschuss zu beschließen.“.
Entsprechende
Mittel sind im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 nicht veranschlagt
worden; der Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung zur
Inkraftsetzung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum
beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
erging erst im laufenden Jahr am 22.01.2021.
Die
Finanzierung der Maßnahmen ist bei Bewilligung der Förderung voraussichtlich
innerhalb des investiven Budgets zum Produkt 03.01.01 - Grundschulen -
darstellbar.
Im
Hinblick auf das Budgetrecht des Rates und der vorgesehenen Umsetzung
verschiedener, nicht im Haushaltsplan veranschlagter investiver Maßnahmen mit
einem relativ hohen Finanzmitteleinsatz sollte aber im Gesamtumfang von
185.000,00 € eine überplanmäßige Mittelbereitstellung erfolgen, auch wenn der
Mittelbedarf voraussichtlich im Rahmen der Budgetierungsregeln nach § 8 der
Haushaltssatzung bereitgestellt werden kann. Die überplanmäßigen Auszahlungen
sollten dabei betraglich nicht differenziert beziffert werden, um eine höhere
Flexibilität im Rahmen der Haushaltsausführung zu gewährleisten. Für den Fall,
dass die Ausführung der betreffenden Maßnahmen im Produkt 01.10.03 -
Baumaßnahmen - erfolgt, sollten die überplanmäßigen Auszahlungen entsprechend
genehmigt werden.
Die
Deckung kann erfolgen durch Mehreinzahlungen aus den erwarteten Fördermitteln
in Höhe von 156.600,00 € im Produkt 03.01.01 - Grundschulen - und durch
Minderauszahlungen für die im laufenden Haushaltsjahr nicht erfolgende
Neugestaltung des Stadtparks/Drostengartens in Höhe von 28.400,00 € im Produkt
01.10.03 - Baumaßnahmen -.
Zuständig
für die Entscheidung ist der Rat.