Betreff
Genehmigung und Bekanntgabe von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
- Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen im Produkt 03.01.01 - Grundschulen - für Ausbau und Weiterqualifizierung von Bildungs- und Betreuungsangeboten für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen -
Vorlage
20/568/2021
Aktenzeichen
20 913-02
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Für Investitionen für Ausbau und Weiterqualifizierung von Bildungs- und Betreuungsangeboten für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen gemäß Beschluss des Rates vom 25.02.2021 - Pkt. 11 d. N. - werden im Produkt 03.01.01 - Grundschulen - zu Ziffer 25 des Teilfinanzplans - Auszahlungen für Baumaßnahmen - sowie zu Ziffer 26 des Teilfinanzplans - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen - über- bzw. außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von insgesamt 185.000,00 € genehmigt.

 

Deckung: Mehreinzahlungen aus Fördermitteln für die betreffenden Maßnahmen im Produkt 03.01.01 - Grundschulen - zu Ziffer 18 des Teilfinanzplans - Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen - in Höhe von 156.600,00 € sowie Minderauszahlungen für die Neugestaltung des Stadtparks/Drostengartens im Produkt 01.10.03 - Baumaßnahmen - zu Ziffer 25 des Teilfinanzplans - Auszahlungen für Baumaßnahmen - in Höhe von 28.400,00 Euro.

 

Falls und soweit die Ausführung der betreffenden Maßnahmen im Produkt 01.01.03 - Baumaßnahmen - erfolgt, sind die überplanmäßigen Auszahlungen entsprechend genehmigt.“


Wie u. a. in der Sitzung des Rates der Stadt Sassenberg am 25.02.2021 - Pkt. 11 d. N. -  berichtet, hat das Ministerium für Schule und Bildung mit Runderlass vom 22.01.2021 eine Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Kraft gesetzt.

 

Bei Vorliegen der in der Richtlinie festgelegten Voraussetzungen gewährt das Land Nordrhein-Westfalen Zuwendungen zur Förderung der Investitionstätigkeit von Gemeinden in die kommunale Bildungsinfrastruktur zur Schaffung zusätzlicher ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1-4 oder zur qualitativen Weiterentwicklung bestehender Ganztagsangebote für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1-4 mit Unterstützung von Mitteln des Bundes.

 

Die möglichen Gegenstände einer Förderung und die Fördervoraussetzungen wurden in der Sitzung des Rates am 25.02.2021 dargelegt.

 

Für die Stadt Sassenberg stehen Fördermittel in Höhe von 156.600,00 € zur Verfügung. Unter Berücksichtigung des Eigenanteils von 15 v. H. beläuft sich die mögliche Gesamtinvestitionssumme auf rund 185.000,00 €.

 

Anträge waren bis zum 19.03.2021 zu stellen. Bewilligte Maßnahmen müssen bis zum 30.06.2021 begonnen werden und sind bis zum 31.12.2021 durchzuführen.

 

Der Rat hat hierzu in seiner Sitzung am 25.02.2021 - Pkt. 11 d. N. - einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregierung Münster einen Antrag auf Förderung investiver Maßnahmen nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zu stellen.

 

Folgende Einzelmaßnahmen sollen zur Förderung angemeldet werden:

 

Johannesschule mit offenem Ganztag:

 

·      Anlegung eines Kunststoffspielfeldes

·      Ausstattung mit einem Großspielgerät

 

St.-Nikolaus-Schule

 

·      Anlegung eines Kunststoffspielfeldes  

·      Ausstattung mit einem Großspielgerät

 

Wilhelm-Emanuel-von-Ketteler-Schule Füchtorf

 

·      Ausstattung mit einem Großspielgerät

 

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem laufenden Haushalt. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung einer Förderung im Rahmen des vorgenannten Programmes. Die konkrete Umsetzung ist durch den Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschuss sowie den Infrastrukturausschuss zu beschließen.“.

 

Entsprechende Mittel sind im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 nicht veranschlagt worden; der Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung zur Inkraftsetzung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder erging erst im laufenden Jahr am 22.01.2021.

 

Die Finanzierung der Maßnahmen ist bei Bewilligung der Förderung voraussichtlich innerhalb des investiven Budgets zum Produkt 03.01.01 - Grundschulen - darstellbar.

 

Im Hinblick auf das Budgetrecht des Rates und der vorgesehenen Umsetzung verschiedener, nicht im Haushaltsplan veranschlagter investiver Maßnahmen mit einem relativ hohen Finanzmitteleinsatz sollte aber im Gesamtumfang von 185.000,00 € eine überplanmäßige Mittelbereitstellung erfolgen, auch wenn der Mittelbedarf voraussichtlich im Rahmen der Budgetierungsregeln nach § 8 der Haushaltssatzung bereitgestellt werden kann. Die überplanmäßigen Auszahlungen sollten dabei betraglich nicht differenziert beziffert werden, um eine höhere Flexibilität im Rahmen der Haushaltsausführung zu gewährleisten. Für den Fall, dass die Ausführung der betreffenden Maßnahmen im Produkt 01.10.03 - Baumaßnahmen - erfolgt, sollten die überplanmäßigen Auszahlungen entsprechend genehmigt werden.

 

Die Deckung kann erfolgen durch Mehreinzahlungen aus den erwarteten Fördermitteln in Höhe von 156.600,00 € im Produkt 03.01.01 - Grundschulen - und durch Minderauszahlungen für die im laufenden Haushaltsjahr nicht erfolgende Neugestaltung des Stadtparks/Drostengartens in Höhe von 28.400,00 € im Produkt 01.10.03 - Baumaßnahmen -.

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Rat.