-Vorstellung der erneuten Änderungsplanung durch das Büro Drees und Huesmann
-Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorschlag der Verwaltung:
„Der
Bebauungsplan SBG Nr. 7.1 ,Erholungsgebiet Feldmark´ - Detailplan 1 –
Campingplatz Schulze Westhoff – 2. Erweiterung wird im Rahmen einer 6.
vereinfachten Änderung gemäß § 13 BauGB auf der Grundlage der seitens des Büros
Drees und Huesmann, Bielefeld, nochmals überarbeiteten Planung geändert.
Der
Begründungsentwurf aus März 2021 sowie der Bebauungsplanentwurf vom 16.03.2021
sind Bestandteil des Beschlusses und in der Anlage beigefügt.
Das
Änderungsverfahren wird als vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB
durchgeführt, da mit den Änderungsinhalten die Grundzüge des Bauleitplanes
nicht berührt werden. Auf die frühzeitige Beteiligung der Bürger gem. § 3 I
BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 I BauGB wird verzichtet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 II
BauGB i. V. m. § 4 II BauGB durchzuführen.“
Zwecks Klärung aufgekommener
Rückfragen zu den vorgestellten planerischen Änderungen, machen diese eine
erneute Vorstellung der nunmehr aktuellen Planung durch das Büro Drees und
Huesmann erforderlich. Ebenso sollte auf Grundlage der neuerlichen Planung der
Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung neu gefasst werden.
Zuständig für die Beschlussfassung
ist der Infrastrukturausschuss.