Betreff
Bebauungsplan SBG Nr. 7.1 „Erholungsgebiet Feldmark“ - Detailplan 1 – Campingplatz Schulze Westhoff – 2. Erweiterung
-Vorstellung der erneuten Änderungsplanung durch das Büro Drees und Huesmann
-Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorlage
60/492/2021
Aktenzeichen
60 622-21
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der Bebauungsplan SBG Nr. 7.1 ,Erholungsgebiet Feldmark´ - Detailplan 1 – Campingplatz Schulze Westhoff – 2. Erweiterung wird im Rahmen einer 6. vereinfachten Änderung gemäß § 13 BauGB auf der Grundlage der seitens des Büros Drees und Huesmann, Bielefeld, nochmals überarbeiteten Planung geändert.

 

Der Begründungsentwurf aus März 2021 sowie der Bebauungsplanentwurf vom 16.03.2021 sind Bestandteil des Beschlusses und in der Anlage      beigefügt.

 

Das Änderungsverfahren wird als vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt, da mit den Änderungsinhalten die Grundzüge des Bauleitplanes nicht berührt werden. Auf die frühzeitige Beteiligung der Bürger gem. § 3 I BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 I BauGB wird verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 II BauGB i. V. m. § 4 II BauGB durchzuführen.“