-Bericht über die während der erneuten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eigegangenen Stellungnahmen
Vorschlag der Verwaltung:
„Über
die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. §§ 3 I + 4 I
BauGB eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken wird wie in der
Anlage dargestellt beschlossen.
Das
weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss des Infrastrukturausschusses
vom 04.03.2021 wonach die Verwaltung beauftragt ist, die
Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren gem. §§ 3 II + 4 II BauGB durchzuführen.“
Zum im Aufstellung befindlichen Bebauungsplan SBG Nr.
34 „Nördlich des Steinbrink“ hat im Zeitraum vom 12.03.2021 bis zum 12.04.2021
– einschließlich - die Durchführung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. §§ 3 I + 4 I BauGB stattgefunden
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.