Betreff
Satzung zur 1. Änderung der Satzung zur Regelung der Teilnahme an der offenen Ganztagsschule an der Johannesschule und zur Erhebung von Beiträgen
Vorlage
10/562/2021
Aktenzeichen
10 211-00
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Satzung zur 1. Änderung der Satzung zur Regelung der Teilnahme an der offenen Ganztagsschule an der Johannesschule und zur Erhebung von Beiträgen wird gemäß der Anlage     zur dieser Niederschrift beschlossen.“


Mit Satzung vom 04.07.2007 hat die Stadt Sassenberg die außerschulischen Betreuungsangebote der offenen Ganztagsschule und der Vor- und Übermittagsbetreuung zum Schuljahr 2007/2008 an der Johannesschule eingeführt. Die OGS ist ein beliebtes Betreuungsangebot bei Eltern und Kindern. Sie wird pro Schuljahr von rd. 65 Kindern besucht.

 

Aufgrund der Erfahrungen im laufenden Betrieb der OGS und veränderten Rahmenbedingungen der Beitragsgestaltung ist die Satzung zu überarbeiten. Nachfolgend werden die vorgenommenen Änderungen erläutert. Details sind der beigefügten Synopse zu entnehmen.

 

Die baulichen und organisatorischen Gegebenheiten an der Johannesschule lassen eine Betreuung von höchstens 75 Kinder zu. Es erscheint daher angemessen, die Teilnehmerzahl pro Schuljahr auf 75 Kinder zu begrenzen. Nachdem zum Schuljahr 2018/2019 die Nachfrage nach einer Vor- und Übermittagsbetreuung wieder vorhanden war, wird diese seit dem genannten Schuljahr wieder an der Johannesschule angeboten. Gebucht werden kann aktuell eine Fünf-Tages-Betreuung.

 

Nunmehr steigt der Wunsch aus der Elternschaft, dieses Angebot flexibler zu gestalten. Aus diesem Grund soll es ab dem kommenden Schuljahr möglich sein, die Kinder auch nur für zwei Wochentage für diese Betreuungsart anzumelden. An den anderen Grundschulen der Stadt Sassenberg besteht ebenfalls die Möglichkeit, eine flexible Bis-Mittag-Betreuung zu buchen. Um die Begrifflichkeiten zu vereinheitlichen, wird die „Vor- und Übermittagsbetreuung“ in „Bis-Mittag-Betreuung“ umbenannt. Für die „Bis-Mittags-Betreuung“ können ebenfalls aus baulichen und strukturellen Gründen maximal 25 Betreuungsplätze angeboten werden. Die gleiche Anzahl an Betreuungsplätzen steht für die ab dem Schuljahr 2021/2022 neu geschaffene Betreuung vor Unterrichtsbeginn in der Zeit von 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr zur Verfügung. Auch hier kam der Wunsch aus der Elternschaft, bekannte Strukturen aus dem Kita-Alltag in den Schul-Alltag einzubinden.

 

Insgesamt haben die Elternbeiträge seit der Einführung der außerschulischen Betreuungsangebote im Schuljahr 2007/2008 Bestand. Die Stadt Sassenberg hat immer Wert daraufgelegt und wird auch zukünftig großen Wert darauf legen, dass Familien mit geringeren Einkünften die Möglichkeit gegeben wird, ihre Kinder in außerschulischen Betreuungsangeboten für einen angemessenen Beitrag betreuen zu lassen.

 

Aufgrund der Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen und Entwicklungen ist eine Anpassung der Beiträge jetzt erforderlich geworden. Mit 205,00 Euro monatlich liegt der Höchstbeitrag knapp unter dem gesetzlichen Höchstbeitrag von maximal 209,00 Euro. Zudem sind die Einkommensgrenzen anzupassen. Durch die Anpassung und Erweiterung der Einkommensgrenzen – die vorgesehene Einkommensstaffelung entspricht der Staffelung für die Kita-Beiträge – wird eine höhere soziale Gerechtigkeit geschaffen. Für die „Bis-Mittag-Betreuung“ ist weiterhin die Hälfte des OGS-Beitrages zu zahlen, bei Buchung von nur zwei Wochentagen beträgt der Beitrag 40% des vollen „Bis-Mittag-Betreuung“ Beitrages.

 

Auch die Geschwisterregelung soll angepasst werden. Bislang gilt diese Regelung nur, wenn Geschwisterkinder zeitgleich die OGS oder die Bis-Mittag-Betreuung besuchen. Im Rahmen der Neuregelung ist eine Beitragsermäßigung von 50 % nun auch vorgesehen, wenn ein Geschwisterkind eine Kita besucht. Diese Regelung gilt allerdings nicht, wenn die Kinder in der Kita-Betreuung für die letzten zwei Jahre beitragsfrei gestellt sind.

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Rat.