Vorschlag der Verwaltung:
„Die Satzung zur 1. Änderung der Satzung zur Regelung
der Teilnahme an der offenen Ganztagsschule an der Johannesschule und zur
Erhebung von Beiträgen wird gemäß der Anlage zur dieser
Niederschrift beschlossen.“
Mit Satzung vom 04.07.2007 hat die Stadt Sassenberg
die außerschulischen Betreuungsangebote der offenen Ganztagsschule und der Vor-
und Übermittagsbetreuung zum Schuljahr 2007/2008 an der Johannesschule eingeführt.
Die OGS ist ein beliebtes Betreuungsangebot bei Eltern und Kindern. Sie wird
pro Schuljahr von rd. 65 Kindern besucht.
Aufgrund der Erfahrungen im laufenden Betrieb der OGS
und veränderten Rahmenbedingungen der Beitragsgestaltung ist die Satzung zu
überarbeiten. Nachfolgend werden die vorgenommenen Änderungen erläutert.
Details sind der beigefügten Synopse zu entnehmen.
Die baulichen und organisatorischen Gegebenheiten an
der Johannesschule lassen eine Betreuung von höchstens 75 Kinder zu. Es
erscheint daher angemessen, die Teilnehmerzahl pro Schuljahr auf 75 Kinder zu
begrenzen. Nachdem zum Schuljahr 2018/2019 die Nachfrage nach einer Vor- und
Übermittagsbetreuung wieder vorhanden war, wird diese seit dem genannten
Schuljahr wieder an der Johannesschule angeboten. Gebucht werden kann aktuell
eine Fünf-Tages-Betreuung.
Nunmehr steigt der Wunsch aus der Elternschaft, dieses
Angebot flexibler zu gestalten. Aus diesem Grund soll es ab dem kommenden
Schuljahr möglich sein, die Kinder auch nur für zwei Wochentage für diese
Betreuungsart anzumelden. An den anderen Grundschulen der Stadt Sassenberg
besteht ebenfalls die Möglichkeit, eine flexible Bis-Mittag-Betreuung zu
buchen. Um die Begrifflichkeiten zu vereinheitlichen, wird die „Vor- und
Übermittagsbetreuung“ in „Bis-Mittag-Betreuung“ umbenannt. Für die „Bis-Mittags-Betreuung“
können ebenfalls aus baulichen und strukturellen Gründen maximal 25 Betreuungsplätze
angeboten werden. Die gleiche Anzahl an Betreuungsplätzen steht für die ab dem
Schuljahr 2021/2022 neu geschaffene Betreuung vor Unterrichtsbeginn in der Zeit
von 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr zur Verfügung. Auch hier kam der Wunsch aus der
Elternschaft, bekannte Strukturen aus dem Kita-Alltag in den Schul-Alltag
einzubinden.
Insgesamt haben die Elternbeiträge seit der Einführung
der außerschulischen Betreuungsangebote im Schuljahr 2007/2008 Bestand. Die
Stadt Sassenberg hat immer Wert daraufgelegt und wird auch zukünftig großen
Wert darauf legen, dass Familien mit geringeren Einkünften die Möglichkeit
gegeben wird, ihre Kinder in außerschulischen Betreuungsangeboten für einen angemessenen
Beitrag betreuen zu lassen.
Aufgrund der Änderung der rechtlichen
Rahmenbedingungen und Entwicklungen ist eine Anpassung der Beiträge jetzt
erforderlich geworden. Mit 205,00 Euro monatlich liegt der Höchstbeitrag knapp
unter dem gesetzlichen Höchstbeitrag von maximal 209,00 Euro. Zudem sind die Einkommensgrenzen
anzupassen. Durch die Anpassung und Erweiterung der Einkommensgrenzen – die
vorgesehene Einkommensstaffelung entspricht der Staffelung für die
Kita-Beiträge – wird eine höhere soziale Gerechtigkeit geschaffen. Für die
„Bis-Mittag-Betreuung“ ist weiterhin die Hälfte des OGS-Beitrages zu zahlen,
bei Buchung von nur zwei Wochentagen beträgt der Beitrag 40% des vollen
„Bis-Mittag-Betreuung“ Beitrages.
Auch die Geschwisterregelung soll angepasst werden.
Bislang gilt diese Regelung nur, wenn Geschwisterkinder zeitgleich die OGS oder
die Bis-Mittag-Betreuung besuchen. Im Rahmen der Neuregelung ist eine
Beitragsermäßigung von 50 % nun auch vorgesehen, wenn ein Geschwisterkind eine
Kita besucht. Diese Regelung gilt allerdings nicht, wenn die Kinder in der
Kita-Betreuung für die letzten zwei Jahre beitragsfrei gestellt sind.
Zuständig für die Entscheidung ist der Rat.